Rechtsgrundlagen Die Nutzung des Archivguts erfolgt gemäß den Regelungen des Bundesarchivgesetzes. Grundsätzlich steht die Nutzung der Bestände, Nachlässe und Sammlungen allen Personen offen. Allerdings bestehen für bestimmte Archivalien Schutzfristen, die auf Antragstellung gegebenenfalls verkürzt