Vergabeverfahren

Bekanntmachungen zu Vergabeverfahren

Bei Bedarf führt das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz öffentliche Vergabeverfahren durch. Mit dieser Seite kommt das Archiv seiner Verpflichtung zur Bekanntmachung gem. § 30 UVgO nach. Bekanntmachungen sind in der Regel für die Dauer von drei Monaten einsehbar.