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Der letzte Mikrofilm
News vom 03.02.2023
Nach 61 Jahren, 375 Beständen und fast 30.000 Sicherungsfilmen endete im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz die Mikroverfilmung von Beständen. Damit geht eine Ära zu Ende. Auch zukünftig werden die unersetzlichen Bestände, Nachlässe und Sammlungen des Archivs gesichert – allerdings auf dem Wege der Digitalisierung mit anschließender Ausbelichtung.
Im Dezember 2022 endete nach 61 Jahren die analoge Mikroverfilmung im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz mit der letzten Aufnahme eines Aktendeckels mit der Kamera Zeutschel Omnia OK 301.
Mikrofilmkamera Zeutschel Omnia OK 301 © GStA PK/Vinia Rutkowski
Seit 1961 wurden im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz im Rahmen der Bundessicherungsverfilmung besonders wichtige Archivbestände auf Mikrofilm gesichert und anschließend im zentralen Bergungsort der Bundesrepublik Deutschland eingelagert, vergleiche die Sicherungsverfilmung im Geheimen Staatsarchiv. In den vergangenen 61 Jahren wurden für insgesamt 375 Bestände – vollständig oder in Auswahl – fast 30.000 Sicherungsfilme erstellt und eingelagert.
Alle Akten auf einem Mikrofilm © GStA PK/Vinia Rutkowski
Seit 2020 löst die Digitalisierung die analoge Mikroverfilmung in der Sicherungsverfilmung ab. Die hier entstehenden digitalen Bilder werden von unserem Partner, dem Hauptstaatsarchiv Weimar des Landesarchivs Thüringen, auf Mikrofilm ausbelichtet und anschließend weiterhin im Auftrag des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) im Barbarastollen dauerhaft eingelagert, so dass die Dokumente im Katastrophenfall zugänglich sind. Experten gehen davon aus, dass Mikrofilme unter optimalen klimatischen Bedingungen mindesten 500 Jahre ohne Informationsverlust aufbewahrt werden können. Daneben ist ein Mikrofilm mit einfachen technischen Mitteln, wie einer Lichtquelle und einer Lupe, lesbar. Somit bleibt er für den Langzeiterhalt bisher konkurrenzlos.
Die Digitalisierung der Bundessicherungsverfilmung ist daher für das GStA PK ein großer Fortschritt. Sie ermöglicht es, die langfristige Sicherung der Dokumente zu gewährleisten, und zugleich die dabei entstandenen Digitalisate auf vielfältige Weise zu nutzen, z.B. durch Veröffentlichung im Webangebot des Archivs.
Seit der Umstellung der Bundessicherungsverfilmung auf die Digitalisierung ist das Geheime Staatsarchiv in der Lage, das Archivgut schneller und einfacher online zugänglich zu machen, was es erleichtert, von überall auf die Informationen zuzugreifen. Gleichzeitig werden wertvolle Unterlagen geschützt. Inzwischen sind über 7.200 Dokumente mit fast 700.000 Seiten über die Archivdatenbank online einsehbar.
Die letzte verfilmte Akte gehört übrigens zum preußischen Finanzministerium. Sie behandelt die Errichtung von Zolleinrichtungen durch den Handelsvertrag mit Bayern und Württemberg und trägt die Archivsignatur: I. HA Rep. 151, III Nr. 6325.
Letzte verfilmte Akte zur Errichtung von Zolleinrichtungen durch den Handelsvertrag mit Bayern und Württemberg © GStA PK/Vinia Rutkowski