Zeitleiste

1100

1134

Belehnung des Markgrafen Albrecht aus dem Geschlecht der Askanier mit der Nordmark, der späteren Altmark.

1134-1170

Eroberung der Prignitz. Erwerb des Havellandes und der Zauche durch Erbschaft.

1170

Angebliche Festlegung des Namens 'Brandenburg' für das Land der Askanier nach der Burg Brandenburg.

1170-1320

Erwerb der Länder Barnim, Lebus, Sternberg, Teltow, von Neumark, Uckermark und der Lausitz.

1200

1282

Erste Erwähnung eines markgräflichen Archivs in Stendal.

1300

1320

Aussterben der Askanier.

nach 1320

Gebietsverluste unter den Wittelsbachern und Luxemburgern.

1323

Die Mark Brandenburg gerät in den Besitz des Hauses Wittelsbach.

1356

Mit Erlaß der Goldenen Bulle, einer Art Reichsgrundgesetz, Erhebung der Markgrafschaft Brandenburg zum erblichen Kurfürstentum.

1373

Die Mark Brandenburg gerät in den Besitz des Hauses Luxemburg.

1375

Landbuch der Mark Brandenburg mit erster Erfassung sämtlichen Grundbesitzes und Höhe der Abgaben.

1400

1415/1417

Belehnung des Burggrafen Friedrich VI. von Nürnberg aus dem Geschlecht der Hohenzollern mit der Mark Brandenburg und der Kurwürde.

nach 1440

Erwerb von Himmelpfort und Lychen durch Vertrag mit Mecklenburg.

1445

Erwerb der Herrschaften Cottbus und Peitz durch Kauf, Teupitz und Bärwalde durch Vertrag mit Böhmen.

1455

Rückkauf der Neumark vom Deutschen Orden.

1468

Ersterwähnung des Kammergerichts.

1469

Erwerb des Gebietes um Gartz, Löcknitz, Schwedt und Vierraden durch Erbvertrag.

1470

Erste brandenburgische Hofordnung. Hof- und Landesverwaltung sind noch nicht getrennt.

1473

Dispositio Achillea (Hausordnung) bestimmt, daß die Mark ungeteilt an den jeweils ältesten Sohn vererbt wird.

1482

Erwerb der Herrschaft Crossen, des Landes Züllichau sowie von Bobersberg und Sommerfeld nach Beendigung des Glogauer Erbfolgestreites.

1490

Erwerb der Herrschaft Zossen durch Kauf.

1500

1506

Gründung der Landesuniversität Frankfurt an der Oder.

1516/17

Kammergerichtsordnung.

1524

Rückfall der Grafschaft Ruppin nach dem Aussterben der Grafen von Lindow.

1529

Erbfolgerecht in Pommern für den Fall des Aussterbens der Herzöge von Pommern.

1537

Hofordnung Kurfürst Joachims II.

1539

Annahme der Reformation.

1540

Kurbrandenburgische Kirchenordnung.

1543

Bildung des Konsistoriums.

1558

Abspaltung der Lehnskanzlei von der allgemeinen Kanzlei. 
Erwerb der Herrschaften Beeskow und Storkow durch Kauf.

1561

Hofordnung Markgraf Johanns von Brandenburg-Küstrin.

1577

Kanzleiordnung Kurfürst Johann Georgs.

1597

Landreiterordnung in der Mark Brandenburg.

1598

Berufung von Erasmus Langenhain mit dem Auftrag, sämtliches im Archiv vorhandenes Schriftgut neu zu ordnen. Ausgangspunkt der Geschichte des Geheimen Staatsarchivs.

1600

1602

Kreisdirektoren und Kreiskommissare in der Mark Brandenburg.

1604

Bildung des Geheimen Rates.

1609

Erwerb des Herzogtums Kleve sowie der Grafschaften Mark und Ravensberg durch Erbfolge.

1613

Übertritt des Kurfürsten Johann Sigismund von der lutherischen zur reformierten Kirche.

1618

Erwerb des Herzogtums Preußen durch Erbfolge als polnisches Lehen.

1618-1648

Dreißigjähriger Krieg mit erheblicher Zerstörung und Entvölkerung großer Landesteile.

1637

Aussterben der Herzöge von Pommern. Da Pommern von Schweden besetzt ist, kann Brandenburg sein Erbrecht nicht durchsetzen.

1640-1688

Friedrich Wilhelm Kurfürst von Brandenburg (Großer Kurfürst). 
Weitere Zentralisierung der Verwaltung. 
Einschränkung des Rechtes der Landstände auf Steuerbewilligung.

1648

Im Westfälischen Frieden Erwerb von Hinterpommern durch Erbvertrag, des Erzbistums Magdeburg sowie der Bistümer Halberstadt und Minden als Entschädigung für das an Schweden gefallene Vorpommern.

1651

Neuorganisation des Geheimen Rates.

1653

Einrichtung eines Stehenden Heeres.

1657

Erwerb der Herrschaften Lauenburg und Bütow durch den Vertrag von Wehlau.

1660

Einrichtung des Generalkriegskommissariats. 
Souveränität über das Herzogtum Preußen.

1667

Einführung der Akzise (einer Art Umsatzsteuer) für Städte und größere Orte ohne Stadtrecht.

1683-1720

Brandenburgische Kolonien an der westafrikanischen Küste.

1685

Edikt von Potsdam zur Aufnahme der aus Frankreich vertriebenen Hugenotten.

1688/1701-1713

Kurfürst Friedrich III./König Friedrich I.

1689

Bildung der Geheimen Hofkammer zur Verwaltung der Einnahmen aus Domänen und Regalien.

1691

Erwerb der Herrschaften Serrey und Tauroggen aus der Ehe des Markgrafen Ludwig mit Prinzessin Luise Charlotte von Radziwill.

1700

1701

Friedrich III. krönt sich als Friedrich I. zum König in Preußen.

1702

Die Kreiskommissare erhalten den Titel 'Landrat'. 
Erwerb der Grafschaften Lingen und Moers aus der oranischen Erbschaft.

1703

Bildung des für alle Landesteile zuständigen Oberappellationsgerichts.

1707

Erwerb des Fürstentums Neuchâtel. 
Erwerb der Grafschaft Tecklenburg durch Kauf.

1713

Erwerb von Obergeldern durch Rechtsnachfolge der Herzöge von Kleve. 
Neuorganisation des Generalkriegskommissariats zur Verwaltung der Einnahmen aus Akzise und Kontribution (einer Art Umsatz- bzw. Grundertragsteuer). 
Umwandlung der Geheimen Hofkammer in das Generalfinanzdirektorium.

1713-1740

König Friedrich Wilhelm I. 
Bildung einer alle Landesteile erfassenden zentral ausgerichteten, provinzial und lokal abgestuften sowie ressortgetrennten Verwaltungsorganisation.

1714

Bildung der Generalrechenkammer zur Kontrolle aller Einnahmen und Ausgaben des Staates.

1720

Nach dem Ende des Nordischen Krieges Erwerb von Vorpommern zwischen Oder und Peene mit den Inseln Usedom und Wollin sowie den Städten Stettin, Damm und Gollnow.

1723

Zusammenlegung von Generalfinanzdirektorium und Generalkriegskommissariat zum General-Ober-Finanz-Kriegs- und Domänendirektorium (kurz: Generaldirektorium). Damit entsteht die maßgebliche zentrale Verwaltungseinrichtung des preußischen Staates, die bis zur Einführung der Minsterialverfassung Bestand hat. 
Es ist gegliedert in vier Territorial-Departements, die jedoch gleichzeitig einzelne Aufgabenbereiche für den gesamten Staat wahrnehmen. Ihm unterstellt sind die Kriegs- und Domänenkammern in den Landesteilen.

1728

Bildung eines Kabinettsministeriums für die auswärtigen Angelegenheiten.

1733

Erlass des Kantonreglements, einer Vorform von allgemeiner Wehrpflicht für bestimmte Bevölkerungskreise.

1737

Bildung eines Justizministeriums.

1740-1786

König Friedrich II.

1740

Einrichtung eines ersten reinen Fachdepartements im Generaldirektorium, zuständig für Handel und Gewerbe.

1742 (1745, 1763)

Erwerb von Ober- und Niederschlesien sowie der Grafschaft Glatz durch Eroberung in den drei Schlesischen Kriegen.

1744

Erwerb von Ostfriesland und Emden nach Aussterben des Fürstenhauses gemäß Vertrag von 1694.

1747-1751

Justizreform unter Cocceji, Einführung des Instanzenzuges. 
Einleitung der Kodifizierung eines Allgemeinen Landrechts.

1763

Einführung von allgemeiner Schulpflicht, Schulorganisation, Lehrerausbildung und Lehrplan.

1766

Einrichtung eines Fachdepartements für Zoll- und Akzisewesen im Generaldirektorium. 
Steuereintreibung durch die 'Regie' bis 1786. 
Einführung des Direktionsprinzips im preußischen Bergbau.

1768

Einrichtung eines Fachdepartements für Bergwerks- und Hüttenwesen im Generaldirektorium.

1770

Einrichtung eines Fachdepartements für die Forstverwaltung im Generaldirektorium.

1772

Gründung der Seehandlung zur Finanzierung und Leitung des Außenhandels (später Preußische Staatsbank). 
Erwerb von Westpreußen (ohne Danzig und Thorn), Ermland, Netzedistrikt und Culmer Land in Folge der ersten Teilung Polens.

1780

Erwerb eines Teiles der Grafschaft Mansfeld auf Grund alter Magdeburger Rechte.

1784

Erster Entwurf des Allgemeinen Landrechts in Preußen.

1786-1797

König Friedrich Wilhelm II.

1787

Schul- und Bildungsreform in Preußen durch von Zedlitz.

1788

Einführung des Abiturs.

1791

Erwerb der Fürstentümer Ansbach und Bayreuth durch Verzicht des letzten kinderlosen Markgrafen der dortigen Linie der Hohenzollern.

1793

Erwerb von Danzig und Thorn sowie von Südpreußen in Folge der zweiten Teilung Polens.

1794

Inkrafttreten des Allgemeinen Landrechts in Preußen.

1795

Erwerb von Neuostpreußen und Neuschlesien in Folge der dritten Teilung Polens.

1797-1840

König Friedrich Wilhelm III.

1800

1803

Nach wechselnden Bezeichnungen erhält das Archiv seinen endgültigen Ehrentitel 'Geheimes Staatsarchiv'. 
Erwerb der Stifter Hildesheim, Münster und Paderborn, der Abteien Elten, Essen, Herford, Quedlinburg und Werden, der Reichsstädte Goslar, Mühlhausen, Münster und Nordhausen sowie von Erfurt und dem Eichsfeld auf Grund des Reichsdeputationshauptschlusses als Entschädigung für die von Frankreich 1795 besetzten linksrheinischen Gebiete.

1806/1807

Niederlage Preußens gegen Frankreich. Reduzierung des Staatsgebiets auf Brandenburg (ohne Altmark), Pommern, Schlesien, Westpreußen und Ostpreußen.

1807-1815

Staatsreformen in Preußen unter Leitung der Minister Freiherr vom Stein und Hardenberg.

1807-1814

Heeresreform durch von Boyen, von Scharnhorst, von Clausewitz, von Gneisenau, von Grolman.

1807

Bauernbefreiung (Aufhebung der Erbuntertänigkeit der Bauern), Freiheit des Güterverkehrs, Aufhebung der ständischen Berufsgebundenheit.

1808

Einführung der Ministerialverfassung mit zunächst fünf Ministerien für Auswärtiges, Inneres, Justiz, Finanzen und Krieg. 
Erlass der Städteordnung mit Einführung der kommunalen Selbstverwaltung. 
Umbildung der Kriegs- und Domänenkammern zu Bezirksregierungen.

1810

Einführung der Gewerbefreiheit mit Aufhebung des Zunftzwanges, Einführung des freien Arbeitsvertrages.

1811

Ablösung der bäuerlichen Abgabe- und Dienstverpflichtungen an die Gutsherren.

1812

Rechtliche und wirtschaftliche Gleichstellung der Juden.

1814

Einführung der Allgemeinen Wehrpflicht.

1815

In Folge des Wiener Kongresses: 

  • westlich der Elbe Rückerwerbung der alten Landesteile mit Ausnahme von Ansbach, Bayreuth, Hildesheim, Goslar, Nieder-Lingen und eines Teils von Obergeldern 
  • östlich der Elbe Rückerwerbung des Netzedistriktes, des Culmer Landes und des westlichen Teiles von Südpreußen (zusammengefasst zur Provinz Großherzogtum Posen), von Cottbus, Danzig, Peitz und Thorn 
  • Neuerwerbung von Gebieten im Rheinland (mit Altbesitz zusammengefasst zu den Provinzen Ober- und Niederhein, später Rheinprovinz), von Gebieten in Westfalen (mit Altbesitz zusammengefasst zur Provinz Westfalen), von Schwedisch-Vorpommern (mit Hinterpommern zusammengefasst zur Provinz Pommern) und dem nördlichen Sachsen (mit der Altmark und Altbesitz um Magdeburg und in Thüringen zusammengefasst zur Provinz Sachsen)

1817

Bildung des Preußischen Staatsrates.

1818

Erlass einer Gemeindeordnung. 
Aufhebung der Binnenzölle in Preußen, dadurch Entstehung eines einheitlichen Wirtschaftsgebietes.

1823

Einrichtung von Provinziallandtagen.

1825-1827

Erlass von Kreisordnungen.

1840-1861

König Friedrich Wilhelm IV.

1841

Preußische Landgemeindeordnung für die Provinz Westfalen.

1842

Gesetz über die Armenpflege.

1845

Preußische Gewerbeordnung.

1845

Gemeindeordnung für die Rheinprovinz.

1847

Berufung des Preußischen Vereinigten Landtags.

1849

Einführung der Schwurgerichte.

1849/1850

Eingliederung von Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen in Folge freiwilligen Verzichts des Fürsten Friedrich Wilhelm Konstantin.

1850

Vom König erlassene (oktroyierte) Verfassung für Preußen.

1852

Im Zuge der Trennung von Hof und Staat Bildung des Brandenburg-Preußischen Hausarchivs.

1853

Preußische Städteordnung für die östlichen Provinzen.

1856

Städte- und Gemeindeordnungen für die Rheinprovinz und für die Provinz Westfalen.

1857

Verzicht auf Neuchâtel.

1861-1888

König Wilhelm I., ab 1871 Deutscher Kaiser.

1866

In Folge des preußisch-österreichischen Krieges Annektion der Herzogtümer Schleswig-Holstein und Lauenburg, des Königreichs Hannover, des Kurfürstentums Hessen-Kassel, des Herzogtums Nassau, der Freien Stadt Frankfurt am Main.

1872

Kreisordnung für die östlichen Provinzen, 1884-1888 mit Ausnahme Posens in den übrigen Provinzen. 
Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

1875

Provinzialordnung für die östlichen Provinzen, 1884-1889 für die übrigen Provinzen. 
Bildung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts.

1890

Erwerb von Helgoland im Austausch gegen die Insel Sansibar.

1891

Landgemeindeordnung für die östlichen Provinzen.

1900

1919

Fast vollständiger Verlust der Provinzen Posen und Westpreußen sowie von Teilen Oberschlesiens.

1920

Neue preußische Verfassung. Otto Braun wird preußischer Ministerpräsident.

1932

Preußenschlag. Durch Notverordnung wird die preußische Regierung unter Ministerpräsident Otto Braun abgesetzt.

1933

Preußisches Gemeindeverfassungsgesetz und Preußisches Gemeindefinanzgesetz.

1935

Vereinigung der preußischen Ministerien - ausgenommen bleibt nur das Finanzministerium - mit den Reichsministerien.

1947

Auflösung Preußens durch das Kontrollratsgesetz Nr. 46.