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Zeitleiste
1100
1134
Belehnung des Markgrafen Albrecht aus dem Geschlecht der Askanier mit der Nordmark, der späteren Altmark.
1134-1170
Eroberung der Prignitz. Erwerb des Havellandes und der Zauche durch Erbschaft.
1170
Angebliche Festlegung des Namens 'Brandenburg' für das Land der Askanier nach der Burg Brandenburg.
1170-1320
Erwerb der Länder Barnim, Lebus, Sternberg, Teltow, von Neumark, Uckermark und der Lausitz.
1200
1282
Erste Erwähnung eines markgräflichen Archivs in Stendal.
1300
1320
Aussterben der Askanier.
nach 1320
Gebietsverluste unter den Wittelsbachern und Luxemburgern.
1323
Die Mark Brandenburg gerät in den Besitz des Hauses Wittelsbach.
1356
Mit Erlaß der Goldenen Bulle, einer Art Reichsgrundgesetz, Erhebung der Markgrafschaft Brandenburg zum erblichen Kurfürstentum.
1373
Die Mark Brandenburg gerät in den Besitz des Hauses Luxemburg.
1375
Landbuch der Mark Brandenburg mit erster Erfassung sämtlichen Grundbesitzes und Höhe der Abgaben.
1400
1415/1417
Belehnung des Burggrafen Friedrich VI. von Nürnberg aus dem Geschlecht der Hohenzollern mit der Mark Brandenburg und der Kurwürde.
nach 1440
Erwerb von Himmelpfort und Lychen durch Vertrag mit Mecklenburg.
1445
Erwerb der Herrschaften Cottbus und Peitz durch Kauf, Teupitz und Bärwalde durch Vertrag mit Böhmen.
1455
Rückkauf der Neumark vom Deutschen Orden.
1468
Ersterwähnung des Kammergerichts.
1469
Erwerb des Gebietes um Gartz, Löcknitz, Schwedt und Vierraden durch Erbvertrag.
1470
Erste brandenburgische Hofordnung. Hof- und Landesverwaltung sind noch nicht getrennt.
1473
Dispositio Achillea (Hausordnung) bestimmt, daß die Mark ungeteilt an den jeweils ältesten Sohn vererbt wird.
1482
Erwerb der Herrschaft Crossen, des Landes Züllichau sowie von Bobersberg und Sommerfeld nach Beendigung des Glogauer Erbfolgestreites.
1490
Erwerb der Herrschaft Zossen durch Kauf.
1500
1506
Gründung der Landesuniversität Frankfurt an der Oder.
1516/17
Kammergerichtsordnung.
1524
Rückfall der Grafschaft Ruppin nach dem Aussterben der Grafen von Lindow.
1529
Erbfolgerecht in Pommern für den Fall des Aussterbens der Herzöge von Pommern.
1537
Hofordnung Kurfürst Joachims II.
1539
Annahme der Reformation.
1540
Kurbrandenburgische Kirchenordnung.
1543
Bildung des Konsistoriums.
1558
Abspaltung der Lehnskanzlei von der allgemeinen Kanzlei.
Erwerb der Herrschaften Beeskow und Storkow durch Kauf.
1561
Hofordnung Markgraf Johanns von Brandenburg-Küstrin.
1577
Kanzleiordnung Kurfürst Johann Georgs.
1597
Landreiterordnung in der Mark Brandenburg.
1598
Berufung von Erasmus Langenhain mit dem Auftrag, sämtliches im Archiv vorhandenes Schriftgut neu zu ordnen. Ausgangspunkt der Geschichte des Geheimen Staatsarchivs.
1600
1602
Kreisdirektoren und Kreiskommissare in der Mark Brandenburg.
1604
Bildung des Geheimen Rates.
1609
Erwerb des Herzogtums Kleve sowie der Grafschaften Mark und Ravensberg durch Erbfolge.
1613
Übertritt des Kurfürsten Johann Sigismund von der lutherischen zur reformierten Kirche.
1618
Erwerb des Herzogtums Preußen durch Erbfolge als polnisches Lehen.
1618-1648
Dreißigjähriger Krieg mit erheblicher Zerstörung und Entvölkerung großer Landesteile.
1637
Aussterben der Herzöge von Pommern. Da Pommern von Schweden besetzt ist, kann Brandenburg sein Erbrecht nicht durchsetzen.
1640-1688
Friedrich Wilhelm Kurfürst von Brandenburg (Großer Kurfürst).
Weitere Zentralisierung der Verwaltung.
Einschränkung des Rechtes der Landstände auf Steuerbewilligung.
1648
Im Westfälischen Frieden Erwerb von Hinterpommern durch Erbvertrag, des Erzbistums Magdeburg sowie der Bistümer Halberstadt und Minden als Entschädigung für das an Schweden gefallene Vorpommern.
1651
Neuorganisation des Geheimen Rates.
1653
Einrichtung eines Stehenden Heeres.
1657
Erwerb der Herrschaften Lauenburg und Bütow durch den Vertrag von Wehlau.
1660
Einrichtung des Generalkriegskommissariats.
Souveränität über das Herzogtum Preußen.
1667
Einführung der Akzise (einer Art Umsatzsteuer) für Städte und größere Orte ohne Stadtrecht.
1683-1720
Brandenburgische Kolonien an der westafrikanischen Küste.
1685
Edikt von Potsdam zur Aufnahme der aus Frankreich vertriebenen Hugenotten.
1688/1701-1713
Kurfürst Friedrich III./König Friedrich I.
1689
Bildung der Geheimen Hofkammer zur Verwaltung der Einnahmen aus Domänen und Regalien.
1691
Erwerb der Herrschaften Serrey und Tauroggen aus der Ehe des Markgrafen Ludwig mit Prinzessin Luise Charlotte von Radziwill.
1700
1701
Friedrich III. krönt sich als Friedrich I. zum König in Preußen.
1702
Die Kreiskommissare erhalten den Titel 'Landrat'.
Erwerb der Grafschaften Lingen und Moers aus der oranischen Erbschaft.
1703
Bildung des für alle Landesteile zuständigen Oberappellationsgerichts.
1707
Erwerb des Fürstentums Neuchâtel.
Erwerb der Grafschaft Tecklenburg durch Kauf.
1713
Erwerb von Obergeldern durch Rechtsnachfolge der Herzöge von Kleve.
Neuorganisation des Generalkriegskommissariats zur Verwaltung der Einnahmen aus Akzise und Kontribution (einer Art Umsatz- bzw. Grundertragsteuer).
Umwandlung der Geheimen Hofkammer in das Generalfinanzdirektorium.
1713-1740
König Friedrich Wilhelm I.
Bildung einer alle Landesteile erfassenden zentral ausgerichteten, provinzial und lokal abgestuften sowie ressortgetrennten Verwaltungsorganisation.
1714
Bildung der Generalrechenkammer zur Kontrolle aller Einnahmen und Ausgaben des Staates.
1720
Nach dem Ende des Nordischen Krieges Erwerb von Vorpommern zwischen Oder und Peene mit den Inseln Usedom und Wollin sowie den Städten Stettin, Damm und Gollnow.
1723
Zusammenlegung von Generalfinanzdirektorium und Generalkriegskommissariat zum General-Ober-Finanz-Kriegs- und Domänendirektorium (kurz: Generaldirektorium). Damit entsteht die maßgebliche zentrale Verwaltungseinrichtung des preußischen Staates, die bis zur Einführung der Minsterialverfassung Bestand hat.
Es ist gegliedert in vier Territorial-Departements, die jedoch gleichzeitig einzelne Aufgabenbereiche für den gesamten Staat wahrnehmen. Ihm unterstellt sind die Kriegs- und Domänenkammern in den Landesteilen.
1728
Bildung eines Kabinettsministeriums für die auswärtigen Angelegenheiten.
1733
Erlass des Kantonreglements, einer Vorform von allgemeiner Wehrpflicht für bestimmte Bevölkerungskreise.
1737
Bildung eines Justizministeriums.
1740-1786
König Friedrich II.
1740
Einrichtung eines ersten reinen Fachdepartements im Generaldirektorium, zuständig für Handel und Gewerbe.
1742 (1745, 1763)
Erwerb von Ober- und Niederschlesien sowie der Grafschaft Glatz durch Eroberung in den drei Schlesischen Kriegen.
1744
Erwerb von Ostfriesland und Emden nach Aussterben des Fürstenhauses gemäß Vertrag von 1694.
1747-1751
Justizreform unter Cocceji, Einführung des Instanzenzuges.
Einleitung der Kodifizierung eines Allgemeinen Landrechts.
1763
Einführung von allgemeiner Schulpflicht, Schulorganisation, Lehrerausbildung und Lehrplan.
1766
Einrichtung eines Fachdepartements für Zoll- und Akzisewesen im Generaldirektorium.
Steuereintreibung durch die 'Regie' bis 1786.
Einführung des Direktionsprinzips im preußischen Bergbau.
1768
Einrichtung eines Fachdepartements für Bergwerks- und Hüttenwesen im Generaldirektorium.
1770
Einrichtung eines Fachdepartements für die Forstverwaltung im Generaldirektorium.
1772
Gründung der Seehandlung zur Finanzierung und Leitung des Außenhandels (später Preußische Staatsbank).
Erwerb von Westpreußen (ohne Danzig und Thorn), Ermland, Netzedistrikt und Culmer Land in Folge der ersten Teilung Polens.
1780
Erwerb eines Teiles der Grafschaft Mansfeld auf Grund alter Magdeburger Rechte.
1784
Erster Entwurf des Allgemeinen Landrechts in Preußen.
1786-1797
König Friedrich Wilhelm II.
1787
Schul- und Bildungsreform in Preußen durch von Zedlitz.
1788
Einführung des Abiturs.
1791
Erwerb der Fürstentümer Ansbach und Bayreuth durch Verzicht des letzten kinderlosen Markgrafen der dortigen Linie der Hohenzollern.
1793
Erwerb von Danzig und Thorn sowie von Südpreußen in Folge der zweiten Teilung Polens.
1794
Inkrafttreten des Allgemeinen Landrechts in Preußen.
1795
Erwerb von Neuostpreußen und Neuschlesien in Folge der dritten Teilung Polens.
1797-1840
König Friedrich Wilhelm III.
1800
1803
Nach wechselnden Bezeichnungen erhält das Archiv seinen endgültigen Ehrentitel 'Geheimes Staatsarchiv'.
Erwerb der Stifter Hildesheim, Münster und Paderborn, der Abteien Elten, Essen, Herford, Quedlinburg und Werden, der Reichsstädte Goslar, Mühlhausen, Münster und Nordhausen sowie von Erfurt und dem Eichsfeld auf Grund des Reichsdeputationshauptschlusses als Entschädigung für die von Frankreich 1795 besetzten linksrheinischen Gebiete.
1806/1807
Niederlage Preußens gegen Frankreich. Reduzierung des Staatsgebiets auf Brandenburg (ohne Altmark), Pommern, Schlesien, Westpreußen und Ostpreußen.
1807-1815
Staatsreformen in Preußen unter Leitung der Minister Freiherr vom Stein und Hardenberg.
1807-1814
Heeresreform durch von Boyen, von Scharnhorst, von Clausewitz, von Gneisenau, von Grolman.
1807
Bauernbefreiung (Aufhebung der Erbuntertänigkeit der Bauern), Freiheit des Güterverkehrs, Aufhebung der ständischen Berufsgebundenheit.
1808
Einführung der Ministerialverfassung mit zunächst fünf Ministerien für Auswärtiges, Inneres, Justiz, Finanzen und Krieg.
Erlass der Städteordnung mit Einführung der kommunalen Selbstverwaltung.
Umbildung der Kriegs- und Domänenkammern zu Bezirksregierungen.
1810
Einführung der Gewerbefreiheit mit Aufhebung des Zunftzwanges, Einführung des freien Arbeitsvertrages.
1811
Ablösung der bäuerlichen Abgabe- und Dienstverpflichtungen an die Gutsherren.
1812
Rechtliche und wirtschaftliche Gleichstellung der Juden.
1814
Einführung der Allgemeinen Wehrpflicht.
1815
In Folge des Wiener Kongresses:
- westlich der Elbe Rückerwerbung der alten Landesteile mit Ausnahme von Ansbach, Bayreuth, Hildesheim, Goslar, Nieder-Lingen und eines Teils von Obergeldern
- östlich der Elbe Rückerwerbung des Netzedistriktes, des Culmer Landes und des westlichen Teiles von Südpreußen (zusammengefasst zur Provinz Großherzogtum Posen), von Cottbus, Danzig, Peitz und Thorn
- Neuerwerbung von Gebieten im Rheinland (mit Altbesitz zusammengefasst zu den Provinzen Ober- und Niederhein, später Rheinprovinz), von Gebieten in Westfalen (mit Altbesitz zusammengefasst zur Provinz Westfalen), von Schwedisch-Vorpommern (mit Hinterpommern zusammengefasst zur Provinz Pommern) und dem nördlichen Sachsen (mit der Altmark und Altbesitz um Magdeburg und in Thüringen zusammengefasst zur Provinz Sachsen)
1817
Bildung des Preußischen Staatsrates.
1818
Erlass einer Gemeindeordnung.
Aufhebung der Binnenzölle in Preußen, dadurch Entstehung eines einheitlichen Wirtschaftsgebietes.
1823
Einrichtung von Provinziallandtagen.
1825-1827
Erlass von Kreisordnungen.
1840-1861
König Friedrich Wilhelm IV.
1841
Preußische Landgemeindeordnung für die Provinz Westfalen.
1842
Gesetz über die Armenpflege.
1845
Preußische Gewerbeordnung.
1845
Gemeindeordnung für die Rheinprovinz.
1847
Berufung des Preußischen Vereinigten Landtags.
1849
Einführung der Schwurgerichte.
1849/1850
Eingliederung von Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen in Folge freiwilligen Verzichts des Fürsten Friedrich Wilhelm Konstantin.
1850
Vom König erlassene (oktroyierte) Verfassung für Preußen.
1852
Im Zuge der Trennung von Hof und Staat Bildung des Brandenburg-Preußischen Hausarchivs.
1853
Preußische Städteordnung für die östlichen Provinzen.
1856
Städte- und Gemeindeordnungen für die Rheinprovinz und für die Provinz Westfalen.
1857
Verzicht auf Neuchâtel.
1861-1888
König Wilhelm I., ab 1871 Deutscher Kaiser.
1866
In Folge des preußisch-österreichischen Krieges Annektion der Herzogtümer Schleswig-Holstein und Lauenburg, des Königreichs Hannover, des Kurfürstentums Hessen-Kassel, des Herzogtums Nassau, der Freien Stadt Frankfurt am Main.
1872
Kreisordnung für die östlichen Provinzen, 1884-1888 mit Ausnahme Posens in den übrigen Provinzen.
Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
1875
Provinzialordnung für die östlichen Provinzen, 1884-1889 für die übrigen Provinzen.
Bildung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts.
1890
Erwerb von Helgoland im Austausch gegen die Insel Sansibar.
1891
Landgemeindeordnung für die östlichen Provinzen.
1900
1919
Fast vollständiger Verlust der Provinzen Posen und Westpreußen sowie von Teilen Oberschlesiens.
1920
Neue preußische Verfassung. Otto Braun wird preußischer Ministerpräsident.
1932
Preußenschlag. Durch Notverordnung wird die preußische Regierung unter Ministerpräsident Otto Braun abgesetzt.
1933
Preußisches Gemeindeverfassungsgesetz und Preußisches Gemeindefinanzgesetz.
1935
Vereinigung der preußischen Ministerien - ausgenommen bleibt nur das Finanzministerium - mit den Reichsministerien.
1947
Auflösung Preußens durch das Kontrollratsgesetz Nr. 46.
Weiterführende Links:
- Blog zur Aktenkunde
- Publikation "Moderne Aktenkunde"
- Beispielsammlung Moderne Aktenkunde
- Beispiel "Possidierende Aktenkunde"
- Was bedeutet Erschließung? (Video)
- Archivrecht - Eine kleine Einführung (Video)
- Die Arbeit der kollegialen Verwaltung im 18. Jahrhundert (Video)
- Der Fall Ommel (Video)
- Einführung in die Siegelkunde (Video)
- Siegelbeschreibung (Video)
- Beispielbeschreibungen von Siegeln (Video)
- Thematische Wegweiser
- Geografischer Wegweiser