Behörden-Diagramm

Die Verwaltungsgeschichte Brandenburg-Preußens ist von zahlreichen Umbrüchen geprägt, weshalb es nicht immer leicht fällt, die Übersicht zu behalten. Gleichwohl sind verwaltungsgeschichtliche Kenntnisse für die Arbeit im Archiv beziehungsweise mit Archivalien unerlässlich. Diese Seite erleichtert die Orientierung.

Das Diagramm stellt die Entwicklung der Behördenstruktur Brandenburg-Preußens vom 16. bis zum 18. Jahrhundert dar.
© Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz

Das Behörden-Diagramm informiert durch eine Grafik über die Verwaltung Brandenburg-Preußens vom Beginn des 16. bis ins frühe 19. Jahrhundert. Es veranschaulicht zum einen die Entstehung der obersten Verwaltung der Evangelischen Kirche sowie der Gesundheitsbehörde und zum anderen die Entwicklung der Gerichtsbarkeit und Verwaltung aus der Kanzlei der Kurfürsten und Könige. Es gibt somit einen Überblick über Ressorts und Struktur der inneren Verwaltungsbehörden: von der Gründung des Geheimen Rats 1604, als erste für alle kurfürstlichen Territorien zuständige zentrale Verwaltungsbehörde, über die seit 1713 erfolgte Reorganisation der Finanz- und inneren Verwaltung unter Friedrich Wilhelm I. mit der Begründung von Generalfinanzdirektorium und Generalkriegskommissariat. Deren Kompetenzstreitigkeiten führte 1723 zur Gründung des Generaldirektoriums, als der Zentralbehörde Preußens für die Finanz-, Wirtschafts- und Innenpolitik des Landes mit Ausnahme des Justiz- und Kirchenwesens. Die Stein-Hardenberg'schen Verwaltungsreformen - als Folge der militärischen Niederlage Preußens bei Jena und Auerstedt 1806 sowie dem Frieden von Tilsit 1807 - führten ab 1808 zur Auflösung des Generaldirektoriums und zur Einführung der Ministerialverfassung.