„… vor meinen Augen gefertigt …“ Die Preußische Landeskunstkommission 1862-1911

News vom 26.06.2026

Die Ausstellung „Cassirer und der Durchbruch des Impressionismus“ in der Alten Nationalgalerie (zu sehen noch bis 27. September 2026) schenkt u.a. einem Gremium Aufmerksamkeit, das heute nahezu vergessen ist, die Rede ist von der Preußischen Landeskunstkommission und deren Bedeutung für die Bestückung von Kunstmuseen in Preußen, zumal in Berlin.

GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Friedrich Schmidt-Ott, Nr. 1539: Eduard von Gebhardt, zwei Portraitzeichnungen auf der Tagesordnung für die Sitzung der Landeskunstkommission am 18. Januar 1912.
GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Friedrich Schmidt-Ott, Nr. 1539: Eduard von Gebhardt, zwei Portraitzeichnungen auf der Tagesordnung für die Sitzung der Landeskunstkommission am 18. Januar 1912.

Die bereits seit längerer Zeit in Aussicht genommene Einrichtung einer Nationalgalerie hatte im Jahr 1861 einen kräftigen Schub erfahren, als nach dem Tod des Berliner Bankiers Joachim Heinrich Wilhelm Wagener (1782-1861) dessen Kunstsammlung als Schenkung an König Wilhelm I. von Preußen gelangte, verbunden mit dem Wunsch, dass die Sammlung „ungetrennt“ und „hier in Berlin an einem geeigneten Ort aufgestellt und allen Künstlern und Kunstfreunden stets zugänglich gemacht“ werde. Dieser Grundstock sollte rasch erweitert werden, aber auch andere Kunstmuseen in Preußen entstehen. Schon 1862 wurde dazu die Preußische Landeskunstkommission berufen, sie hatte die Aufgabe, beim Ankauf von Kunstwerken mit Mitteln des Landeskulturfonds zu beraten. Eigenständige Erwerbungsentscheidungen der Museumsdirektoren waren also nicht vorgesehen, selbst bei Schenkungen entschied die Landeskunstkommission, wenn der Wert des Kunstwerks einen gewissen Betrag überstieg. 

Die Landeskunstkommission beriet über die Erwerbungen (zeitgenössischer) Kunst im Anschluss an die Ausstellungen der Akademie der Künste und auch über die Verteilung der Erwerbungen auf einzelne Orte in Preußen, dann im Deutschen Reich. In regelmäßigen Sitzungen entschied die Kommission über Ankaufsvorschläge und gab entsprechende Voten an den Kultusminister. In der Regel betrafen die Vorschläge „A Werke der monumentalen Malerei und Plastik (Brunnen, Wandgemälde etc.)“ und „B Erwerbungen für die Nationalgalerie und andere Museen“. Eine solche staatliche Kunstsubvention war ein Novum im 19. Jahrhundert.

So beriet etwa die Landeskunstkommission im Februar 1897 über den Ankauf von Kreidezeichnungen von Karl Friedrich Schinkel („Kindergruppe“), die von den Erben Schinkels zum Preis von 500 Mark angeboten worden waren. Hier sprach sich die Kommission einstimmig für den Ankauf aus. Anders verhielt es sich mit einem Angebot eines Ölgemäldes von Franz von Lenbach („Portrait des Kupferstechers Geyer“). Diese Erwerbung lehnte die Kommission mehrheitlich ab: „Von dem Ankauf ist deshalb abzusehen.“

Auf ihrer Sitzung im Mai 1899 sprach sich die Kommission für den Erwerb einzelner Werke des Historienmalers Friedrich Geselschap (1835-1898) aus, aber auch für den Ankauf des Ölgemäldes „Schusterwerkstatt“ von Max Liebermann (1847-1935) zum stolzen Preis von 25.000 Mark sowie eines Pastells der Portraitmalerin der Düsseldorfer Schule Juliette Wagner (1868-1937) „Meine kleine Freundin“ (1.000 Mark).

Die Mitgliederzahl der Landeskunstkommission entwickelte sich von 14 in ihren Anfängen auf 20 im Jahr 1885. Nach einer Aufstellung aus dem Jahr 1902 gehörten 18 Personen dazu: der Politiker und Diplomat Graf August von Dönhoff-Friedrichstein (1845-1920) als Vorsitzender der Landeskunstkommission, dann der Direktor der Nationalgalerie Hugo von Tschudi (1851-1911), die Direktoren der Kunstakademien in Berlin, Anton von Werner (1843-1915), Düsseldorf, Peter Janssen (1844-1908) und Königsberg, Ludwig Dettmann (1865-1944) sowie Künstler (Maler, Bildhauer, Architekten, Kupferstecher), u.a. der Lehrer an der kgl. Kunstakademie in Düsseldorf Eduard von Gebhardt (1838-1925), insgesamt also eine in allererster Linie aus Museumsdirektoren, Künstlern und Lehrern an Kunstakademien bestehende Kommission. 

Die schriftliche Überlieferung der Landeskunstkommission befindet sich heute im Zentralarchiv der Staatlichen Museen zu Berlin (SMB). Zusammen mit der im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz (GStA PK) verwahrten Überlieferung des Preußischen Kultusministeriums ergibt sich ein gutes Bild von der Arbeitsweise der Preußischen Landeskunstkommission bei den Erwerbungen für Museen. Eine schöne und keineswegs belanglose Ergänzung bilden zudem vier Verzeichnungseinheiten aus dem ebenfalls im GStA PK befindlichen Nachlass des preußischen Verwaltungsjuristen und Wissenschaftsorganisators, des späteren Kultusministers Friedrich Schmidt-Ott (1860-1956). Gerade dort hat sich eine kleine Besonderheit erhalten:

Die Angewohnheit, beim Zuhören auf einer Vorlage zu kritzeln oder auch kunstvoll zu zeichnen – je nach Talent oder auch Gemütsverfassung – ist bekannt und weit verbreitet. Sie kann aus einem Gefühl der Langeweile entstehen, eher aber doch eine geschärfte Konzentration zeigen. Jedenfalls hatte auch das Kommissionsmitglied Eduard von Gebhardt, immerhin einer der bekanntesten Maler religiöser Motive seiner Zeit, diese Angewohnheit. Auf der Sitzung der Landeskunstkommission vom 18. Januar 1912 verschönerte er die Tagesordnung („Verzeichnis der Beratungsgegenstände“) mit zwei Portraitzeichnungen. Der bei der Sitzung für das Kultusministerium anwesende Ministerialdirektor Friedrich Schmidt-Ott wurde davon Zeuge und äußerte sich voll Bewunderung für das Kunstwerk. Am folgenden Tag notierte er auf das Blatt: „diese Zeichnungen hat Prof. Eduard von Gebhardt in der Sitzung der Landeskunstkommission vom 18. Januar 1912 vor meinen Augen gefertigt und mir auf meinen Wunsch geschenkt. Schmidt Ministerialdirektor 19/1.12“.

Wen Eduard von Gebhardt darstellte, ob es Studien nach der Fantasie waren oder doch anwesenden Kommissionsmitgliedern, ist nicht bekannt.

Ingeborg Schnelling-Reinicke

GStA PK, VI. HA Familienarchive und Nachlässe, Nl Friedrich Schmidt-Ott, Nr. 1539: Eduard von Gebhardt, zwei Portraitzeichnungen auf der Tagesordnung für die Sitzung der Landeskunstkommission am 18. Januar 1912.