200 Jahre Auflösung des Ministeriums des Schatzes

News vom 07.12.2023

Am 16. Mai. 1823 erfolgte per Kabinettsorder die offizielle Auflösung des „Ministeriums des Schatzes und für das Staats-Kreditwesen“. Die Behörde hatte lediglich sechs Jahre nach ihrer Einrichtung, so war König Friedrich Wilhelm III. von Preußen überzeugt, die „wichtigen Geschäftsteile […] auf einen Punkt gebracht“, sodass das „Fortbestehen in bisheriger Art und Umfang nicht weiter erforderlich“ sei.

Königliche Kabinettsordre
Königliche Kabinettsordre

Im Jahr 1817 hatte die Bildung des Schatzministeriums auf Veranlassung von Staatskanzler Fürst Karl August von Hardenberg zur Abtrennung des Schatz- und Staatsschuldenwesens vom für die Verwaltung des ordentlichen Staatshaushaltes zuständigen Finanzministerium geführt. Die neue Verwaltungsbehörde übernahm auch eine Reihe von weiteren Aufgaben wie die Aufsicht über die Preußische Seehandlung, die Königliche Hauptbank, die General-Salzdirektion, die Lotterie, die Münze sowie das Berg- und Hüttenwesen. 

Die Eigentümlichkeit des Ministeriums bestand von Beginn an in der Struktur der Führungsspitze. Hardenberg übernahm die Leitung des Schatzministeriums, um eine größere Kontrolle über die Staatsschulden zu haben. Neben ihm standen als Präsident Wilhelm Anton von Klewitz, dessen Amtsnachfolger Karl Ferdinand Friese und als Direktor Christian Rother. Friese bat bereits wenige Monate nach der Berufung, im Januar 1819, wieder um Versetzung und wurde zum Leiter der königlichen Hauptbank. Hatte Klewitz noch den Rang eines Minister-Staatssekretärs, so war Friese lediglich Staatssekretär und somit formal ranggleich mit Rother, innerhalb der Ministerialstruktur des Ministeriums allerdings höhergestellt als letzterer. Und das, obwohl Rother mit Beaufsichtigung des Staatsschuldenwesens den wichtigeren Posten innehatte. Zusätzlich bestanden Spannungen aufgrund unklarer Zuständigkeiten zwischen dem Schatz- und dem bis 1825 von Klewitz geleiteten Finanzministerium.

Es verwundert also nicht, dass die Behörde bereits kurz nach Ausscheiden Hardenbergs weder in dieser Form und noch in der personellen Konstellation des ‚Ministeriums ohne Minister‘ weiterexistieren konnte. 

Der für die II. Abteilung des Schatzministeriums zuständige Direktor Rother mochte sich dem im März 1819 berufenen Minister Graf Carl Friedrich Heinrich von Wylich und Lottum nicht unterordnen. Hardenberg schuf daraufhin im Januar 1820 eine neue von den übrigen Staats- und Finanzverwaltungen abgesonderte Behörde unter der Benennung ‚Hauptverwaltung der Staatsschulden´, zu deren Präsident Rother berufen wurde. Darüber hinaus behielt Rother die Leitung der Preußischen Seehandlung. Die Bank wurde – ebenfalls 1820 – ein unabhängiges Geld- und Handelshaus, das die Verzinsung und Tilgung der im Ausland aufgenommenen Staatsschulden übernahm.

Das Schatzministerium bestand mit diesem deutlich eingeschränkten Zuständigkeitsbereich danach noch drei weitere Jahre, bis es schließlich 1823, auf Antrag von Minister von Wylich und Lottum und mit „vollkommener Zufriedenheit“ des Königs aufgelöst wurde. 

Eine Abschrift der Kabinettsorder vom 16. Mai 1823 befindet sich im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz. Die königliche Entscheidung ist darüber hinaus in der seit 1810 erscheinenden „Preußischen Gesetzessammlung“ publiziert worden. Durch die Veröffentlichung im Amtsdruck für Gesetze und Verordnungen wurde sie in ganz Preußen „zur öffentlichen Kenntnis“ gebracht. Recht klanglos wurden die übrigbleibenden Verwaltungsaufgaben des aufgelösten Schatzministeriums von der Generalkontrolle übernommen, aber weiterhin von Minister von Wylich und Lottum betreut. 

Über die Zuständigkeiten geben möglicherweise nicht nur die behördlichen Akten, sondern auch die privat-dienstlichen Aufzeichnungen der Beteiligten Auskunft. Nachlässe von Klewitz, Rother, Hardenberg und anderen preußischen Beamten werden heute ebenfalls im GStA PK verwahrt.

C. De Vita, B. L. Ibisch und P. Puppel 

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