1822 – 2022: 200 Jahre Rheinprovinz

News vom 05.08.2022

Ende Februar 1822 starb Graf Friedrich Ludwig zu Solms-Laubach, der einzige Oberpräsident der preußischen Provinz Jülich-Kleve-Berg. Sein Tod bedeutete auch das Ende der Verwaltungseinheit, denn die beiden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln wurden nun der Provinz Großherzogtum Niederrhein angegliedert. Die durch Kabinettsordre vom 22. Juni 1822 vereinigten Gebiete von Saarbrücken bis Emmerich wurden zunächst als „Rheinprovinzen“, später als „Rheinprovinz“ bezeichnet.

Schüleratlas über die territoriale Entwicklung des Königsreichs Preußen
Schüleratlas über die territoriale Entwicklung des Königsreichs Preußen

Auf dem Wiener Kongress wurde die postrevolutionäre Ordnung Europas verhandelt. Im Interesse Großbritanniens sollte Preußen zur Schutzmacht Norddeutschlands gegen Frankreich aufgebaut und dem Königreich daher beträchtlicher Gebietszuwachs in Westfalen und am Rhein zugesprochen werden. Das Königreich selbst hatte zunächst die Wiederherstellung des Besitzstandes der Monarchie verfolgt. Wilhelm von Humboldt sprach von der „Rückgabe der alten preußischen Provinzen zwischen der Elbe und Weser“ und auch Staatskanzler Hardenberg zeigte sich noch im Spätsommer 1814 wenig interessiert an denkbaren Gebietserwerbungen im Rheinland, obwohl das preußische Militär dort nach den Befreiungskriegen die Kontrolle innehatte.
In Absprache mit dem englischen Außenminister präsentierte Metternich Ende Januar 1815 dennoch einen Plan, der dem Königreich große Gebiete links und rechts des Rheins zusprach, obwohl bekannt war, dass die Rheinländer den Preußen gegenüber reserviert waren und die preußische Steuerpolitik ebenso so sehr wie die Konskriptionspolitik fürchteten.
Formell nahm Preußen die Gebiete am 5. April 1815 in Besitz und König Friedrich Wilhelm III. begrüßte seine neuen Untertanen: „Und so, Ihr Einwohner dieser Länder, trete Ich jetzt Vertrauen unter Euch, gebe Euch Eurem deutschen Vaterlande, einem alten deutschen Fürstenstamme wieder und nenne Euch Preußen.“ (Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten, 1815, Nr. 4, S. 25-27, hier 26)
Er sah in der Landnahme die ‚höhere Rücksicht auf das gesammte [!] deutsche Vaterland‘ und als Preußens Aufgabe die Verteidigung der neuen Westgrenze, damit die Verteidigung ganz Deutschlands. Die geostrategische Bedeutung der Rheingrenze zeigte sich denn auch in der entscheidenden Schlacht bei Waterloo.

Preußische Verwaltungsgliederung
Nach dem Wiener Kongress wurde das Königreich angestoßen durch die Preußischen Reformen neu gegliedert, indem zwischen Landesregierung und Gemeinden drei Verwaltungsebenen geschaffen wurden. Preußen wurde in Provinzen mit Regierungsbezirken und diese wiederum in Landkreise und freie Städte unterteilt.
Die 1815 erhaltenen Gebiete am Rhein bildeten zunächst die beiden Provinzen „Jülich-Kleve-Berg“ und „Großherzogtum Niederrhein“ mit jeweils einem Oberpräsidenten. Nach dem Tod von Graf Friedrich Ludwig zu Solms-Laubach wurden die beiden Provinzen per Kabinettsorder am 22. Juni 1822 unter dem Oberpräsidium von Karl von Ingersleben zusammengefasst. Dieser hatte in Vertretung des schwer erkrankten Kollegen die Dienstgeschäfte bereits seit Januar 1821 geführt. Nun wurde sein Jahresgehalt um eine persönliche Zulage in Höhe von 1.000 Talern erhöht. 

Bekanntmachung der Vereinigung 1822

Die vereinigten Länder wurden noch einige Jahre als die „Rheinprovinzen“, erst ab 1830 offiziell als „Rheinprovinz“ bezeichnet. In der mit rund 2.032.000 Einwohnern sehr bevölkerungsreichen Provinz (Stand: 1822) war viel Landwirtschaft, insbesondere Getreide und Weinanbau, vor allem aber Stein- und Braunkohlebergbau, sowie Erzabbau zu finden. Das Alleinstellungsmerkmal unter den preußischen Provinzen bildete jedoch die ausgeprägte Industrielandschaft. 

Schwierige Integration
Die vom Oberpräsidenten vorangetriebene Integration der Rheinländer wurde spätestens seit den Karlsbader Beschlüssen von 1819 durch die restaurativen Maßnahmen der Zentralregierung in Berlin massiv erschwert. Das spektakuläre Verbot des von dem Koblenzer Joseph Görres herausgegebenen ‚Rheinischen Merkurs‘ sowie die Verfolgung von sogenannten Demagogen und deren Verurteilung vor preußischen, nicht vor rheinischen Gerichten tat ein übriges. Das Bürgertum in den großen Städten war liberal gesinnt und lehnte die Pressezensur wie die preußische Gerichtsbarkeit ab. Die preußische Verwaltung der Mittelinstanz war kollegial organisiert und arbeitete entsprechend langsam. Vor allem aber die Besetzung der Beamtenstellen insbesondere der obersten Verwaltungsämter mit Männern aus den östlichen Provinzen zählte zu den Hauptbeschwerden der Rheinländer. „Unter 20 ist kaum einer, der unter Preußens Zepter zu leben wünscht“, heißt es resümierend in einem Brief an den Kölner Erzbischof. Aber auch die Preußen betrachteten ihre neuen Untertanen mit Argwohn. Der Koblenzer Polizeidirektor meinte, die Rheinländer hätten „große Anlage zur Jovialität [und] Freiheitssinn“, darüber hinaus auch „Hang zum Witz und Spott, gewisse Herzenskälte und ein kecker Leichtsinn“. Vor allem aber sei ihr „Oppositionsgeist“ zur Gewohnheit geworden. 
Diese Wahrnehmung führte dazu, dass die Rheinländer sich als ‚Beutepreußen‘ fühlten und von den Preußen als ‚Halb-Franzosen‘ betrachtet wurden. In Opposition gegen die Berliner Integrationspolitik wuchsen die Gebiete am Rhein zusammen und politische Konflikte mit der Zentralregierung wurden unvermeidlich. Sie fanden vor allem im rheinischen Karneval ihren Ausdruck. Die preußische Obrigkeit beobachtete das närrische Treiben argwöhnisch; so wurden etwa „Karnevals-Zeitungen“ polizeilich verboten.

Verbot von Karnevalszeitungen

Pauline Puppel