Gebührenordnung ersatzlos gestrichen

News vom 20.12.2019

Das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz streicht seine Gebührenordnung und erweitert erneut den Nutzungskomfort des Archivs.

Das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz streicht seine Gebührenordnung. Nachdem am 1. Januar 2019 bereits die neue Nutzungsordnung in Kraft getreten war, fällt zum 1. Januar 2020 auch die spezielle Gebührenordnung des Archivs weg.

Präsident und Stiftungsrat der Stiftung Preußischer Kulturbesitz haben dem Antrag des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz zugestimmt, die Gebührenordnung des Archivs ersatzlos zu streichen. War die Direktnutzung des Archivs bereits seit langem gebührenfrei, so sind es nun auch die schriftlichen Auskünfte des Archivs zu Anfragen von Nutzerinnen und Nutzern.

Die bisherige Gebührenordnung, gültig seit 2. Januar 2006, hatte festgelegt, dass für

„die schriftliche Beantwortung von mündlich oder schriftlich gestellten Anfragen, die nicht allgemeinen geschichtswissenschaftlichen oder heimatkundlichen, sondern privat oder kommerziell motivierten (insbesondere familiengeschichtlichen) Forschungen dienen, […] Gebühren erhoben [werden].“

Nun entfällt jegliche Unterscheidung der Nutzungsinteressen und die unterschiedlichen Gruppen von Nutzerinnen und Nutzern des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz werden gleichbehandelt: Ob Heimatforschung oder universitäre Fachwissenschaft, ob Familienforschung oder kommerziell motivierte Forschung – es werden keine Gebühren erhoben. Die Abschaffung der Gebührenordnung dient zugleich der Forschungsbeförderung als auch des Bürokratieabbaus, denn neben der Erleichterung für die Nutzerinnen und Nutzer fallen für das GStA PK erhebliche Verwaltungsaufwände weg.

Bestehen bleiben im Bereich der Archivaliennutzung lediglich die Entgelte für die Anfertigung von Reproduktionen über die Digitalisierungswerkstatt des GStA PK, wobei die eigenhändige Fotografie in den Forschungssälen des Archivs ja bereits seit 1. Januar 2019 gestattet ist und sehr gut angenommen wird.

Dass die Beantwortung von Recherche-Anfragen im „Allgemeinen auf Findbuchebene“ erfolgt, sah bereits die bisherige Gebührenordnung des Archivs vor. Das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz wird diesen Weg noch konsequenter befördern, indem die Bereitstellung von Erschließungsdaten im Internet spürbar beschleunigt und die Bereitstellung von Archivalien-Digitalisierungen erheblich ausgebaut wird.