SPK-Archiv

Das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz archiviert gemäß den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes Unterlagen der Organe und Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und macht sie für die Öffentlichkeit zugänglich. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der Geschichte der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und ihrer Einrichtungen.

Archivieren für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz
© GStA PK / Christine Ziegler

Bereits im Vorfeld der Archivierung des in den Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz entstehenden Schriftguts berät das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz die Beschäftigten bei der Verwaltung ihrer Dokumente. Grundsätzlich sollten alle Unterlagen geordnet abgelegt und aufbewahrt werden, die die Handlungen und Entscheidungen der Organe und Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz dokumentieren und nachvollziehbar machen. Näheres hierzu enthalten die Empfehlungen des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz zur Schriftgutverwaltung in der Stiftung Preußischer Kulturbesitz.

Archivierung

Das SPK-Archiv im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz archiviert schriftliche Aufzeichnungen der Organe und Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die die Erfüllung des gesetzlichen Stiftungsauftrags – Bewahrung, Ergänzung, Auswertung und Vermittlung der ihr übertragenen preußischen Kulturgüter sowie Kulturaustausch, Wissenschaft und Bildung (PrKultbG § 3 Abs. 1) – dokumentieren. Das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz richtet sich dabei nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes. Eine Ausnahme bildet die Überlieferung der Staatlichen Museen zu Berlin, die vom Zentralarchiv der Staatlichen Museen zu Berlin verwahrt wird.

Unterlagen, die zur Erledigung der Aufgaben nicht mehr benötigt werden, sind durch die anbietende Stelle in einem Anbietungsverzeichnis (Exceltabelle oder Worddokument) zu erfassen. Sofern für dieses Schriftgut noch Aufbewahrungsfristen bestehen, bietet das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz die Zwischenarchivierung der Unterlagen an. Über die Archivwürdigkeit entscheidet das Archiv nach Rücksprache mit der jeweiligen Einrichtung. Die datenschutzgerechte Kassation (Vernichtung) nicht archivwürdiger Unterlagen erfolgt erst im Anschluss an die Bewertungsentscheidung. Nähere Informationen zum Anbietungs- und Archivierungsverfahren finden Sie in den Empfehlungen des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz zur Schriftgutverwaltung in der Stiftung Preußischer Kulturbesitz.

Recherche und Nutzung

Die archivierten Unterlagen der Organe und Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz stehen der Öffentlichkeit zur Nutzung zur Verfügung. Erschlossene Archivalien können über die entsprechende Datenbank im Forschungssaal des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz recherchiert und für die Einsichtnahme ebendort bestellt werden.  

Für Archivgut aus jüngerer Zeit sowie für personenbezogene Unterlagen können Benutzungseinschränkungen bestehen (§ 11 Bundesarchivgesetz). Diese Schutzfristen können gemäß § 12 Bundesarchivgesetz auf Antrag verkürzt werden.

Das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz unterstützt Sie gerne bei Ihrer Recherche und berät Sie bei weiteren Fragen.