SPK-Archiv

Eingeschränkte Übernahmekapazitäten im GStA PK 2026-2029

Aufgrund der Instandsetzung des Magazingebäudes in Dahlem kann das Geheime Staatsarchiv PK in den nächsten Jahren leider nur in Ausnahmefällen neue analoge Archivalien übernehmen, sofern eine Übernahme zum 31. Dezember 2025 nicht bereits zugesagt wurde. Eine solche Ausnahme bilden Unterlagen der SPK und ihrer Einrichtungen, für die eine gesetzliche Anbietungspflicht besteht. Deshalb werden grundsätzlich Magazinkapazitäten für Übernahmen aus der SPK freigehalten.

Da diese Kapazitäten jedoch begrenzt sind, werden Anbietungen aufgrund von akutem Platzmangel wie z.B. durch Baumaßnahmen in der jeweiligen Einrichtung priorisiert. Das GStA PK wird mit den anbietenden Stellen der SPK in jedem Einzelfall über eine zeitversetzte physische Übernahme ab voraussichtlich Mitte 2029 sprechen.

Sichtungen und Bewertungen führen wir weiterhin durch. Kassationen ohne Einverständnis des Archivs sind nicht zulässig.

Weiterführende Informationen sowie eine Übersicht über die auszulagernden Bestände des GStA PK finden Sie hier. Wir bitten Sie um Verständnis für die beschriebenen Maßnahmen.

Das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz archiviert gemäß den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes Unterlagen der Organe und Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und macht sie für die Öffentlichkeit zugänglich. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der Geschichte der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und ihrer Einrichtungen.

Archivieren für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz
© GStA PK / Christine Ziegler

Bereits im Vorfeld der Archivierung des in den Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz entstehenden Schriftguts berät das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz die Beschäftigten bei der Verwaltung ihrer Dokumente. Grundsätzlich sollten alle Unterlagen geordnet abgelegt und aufbewahrt werden, die die Handlungen und Entscheidungen der Organe und Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz dokumentieren und nachvollziehbar machen. Näheres hierzu enthalten die Empfehlungen des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz zur Schriftgutverwaltung in der Stiftung Preußischer Kulturbesitz.

Archivierung

Das SPK-Archiv im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz archiviert schriftliche Aufzeichnungen der Organe und Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die die Erfüllung des gesetzlichen Stiftungsauftrags – Bewahrung, Ergänzung, Auswertung und Vermittlung der ihr übertragenen preußischen Kulturgüter sowie Kulturaustausch, Wissenschaft und Bildung (PrKultbG § 3 Abs. 1) – dokumentieren. Das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz richtet sich dabei nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes. Eine Ausnahme bildet die Überlieferung der Staatlichen Museen zu Berlin, die vom Zentralarchiv der Staatlichen Museen zu Berlin verwahrt wird.

Unterlagen, die zur Erledigung der Aufgaben nicht mehr benötigt werden und deren Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, sind durch die anbietende Stelle in einem Anbietungsverzeichnis (Exceltabelle oder Worddokument) zu erfassen. Über die Archivwürdigkeit entscheidet das Archiv nach Rücksprache mit der jeweiligen Einrichtung. Die datenschutzgerechte Kassation (Vernichtung) nicht archivwürdiger Unterlagen erfolgt erst im Anschluss an die Bewertungsentscheidung. Nähere Informationen zum Anbietungs- und Archivierungsverfahren finden Sie in den Empfehlungen des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz zur Schriftgutverwaltung in der Stiftung Preußischer Kulturbesitz.

Recherche und Nutzung

Die archivierten Unterlagen der Organe und Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz stehen der Öffentlichkeit zur Nutzung zur Verfügung. Erschlossene Archivalien können über die entsprechende Datenbank im Forschungssaal des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz recherchiert und für die Einsichtnahme ebendort bestellt werden.  

Für Archivgut aus jüngerer Zeit sowie für personenbezogene Unterlagen können Benutzungseinschränkungen bestehen (§ 11 Bundesarchivgesetz). Diese Schutzfristen können gemäß § 12 Bundesarchivgesetz auf Antrag verkürzt werden.

Das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz unterstützt Sie gerne bei Ihrer Recherche und berät Sie bei weiteren Fragen.