Testamentsverfügung Friedrichs II. über seine Beisetzung in Sanssouci nach dem Vorbild des Grabmals des Fürsten Johann Moritz von Nassau-Siegen bei Kleve, 1752

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Klevisches Vorbild für Sanssouci, 1752

Fürst Johann Moritz von Nasssau-Siegen, Brandenburg-Preußens erfolgreicher Statthalter der niederrheinisch-westfälischen Territorien 1647/79, hatte sich in den von ihm geschaffenen Parkanlagen zu Bergendal bei Kleve eine umwaldete Grabstätte errichten und durch eine Exedra aus Krotzenmauerwerk ausschmücken lassen, in die römische Steindenkmäler eingefügt waren. Als Friedrich der Große 1752 sein (erstes) persönliches Testament formulierte und darin festlegte, daß er auf der Terrasse von Sanssouci in einer Gruft rechterhand vom Schloß begraben sein wolle, verwies er dabei ausdrücklich auf das klevische Vorbild für diesen Gedanken. Der König gab damit ein sehr persönliches Beispiel für den starken Einfluß, der auch vom Westen her die Ausbildung seiner ostelbischen Monarchie prägte.

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