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Schutzprivileg Friedrichs II. für die Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland, 1774
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Freiheit für Freimaurer, 1774
Die Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland erhielt am 12. Juli 1774 von Friedrich II. eine prächtige Urkunde ausgestellt, die ihre Tätigkeit in Preußen unter den Schutz des Königs stellte. Der von der Aufklärung geprägte Monarch, der 1738 selbst Logenbruder geworden war, dokumentierte mit diesem Privileg erneut seine Aufgeschlossenheit für die pädagogisch-moralischen Gedanken der Freimaurer, umso mehr er sich von ihnen erhoffte, "daß sie in meinen Staaten alle Tugenden auf fruchtbringende Weise" beförderten.
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