Vom Ordensstaat zum Herzogtum

Vom Ordensstaat zum Herzogtum

1511 wurde Markgraf Albrecht von Brandenburg-Ansbach zum Hochmeister des Deutschen Ordens in Preußen gewählt. 1525 trugt er das Deutschordensland dem König von Polen als Lehen auf und nannte sich danach Herzog in Preußen. Dieser Schritt hing eng mit der Reformation zusammen.

Von Mathis Leibetseder

Der folgende Text wurde zuerst abgedruckt in: Mathis Leibetseder (Hg.): Kreuzwege. Die Hohenzollern und die Konfessionen 1517-1740, Berlin 2017, S. 260-263.

Eine Reform des Deutschen Ordens stand bereits seit längerem auf der politischen Agenda. Papst Leo X. (reg. 1513–1521)hatte sie Hochmeister Albrecht mit seiner Breve vom 6. November 1519 ins Aufgabenheft geschrieben (6). Am Hof des Hochmeisters gingen die Reformpläne jedoch in eine andere Richtung, als von Rom intendiert: So unterbreitete Dietrich von Schönberg (1484–1525) – ein Günstling des Hochmeisters, „des hoemeisters underhembd“ (4) – seinem Dienstherrn im September 1521 den Vorschlag, die Ordensregeln Martin Luther vorzulegen zu lassen (1). Doch Kurfürst Friedrich von Sachsen (reg. 1463–1525), welcher als Mittelsmann fungieren sollte, lehnte vorsichtig ab. Stattdessen wurden die Regeln nun zunächst Kardinal Albrechts Kanzler zugeleitet (1), d. h. Dr. Lorenz Zoch (1477–1547), den kursächsische Kreise als Anhänger Luthers betrachteten (5).

Ordensfoliant mit einem Schreiben Herzog Albrechts von Preußen
Herzog Albrecht von Preußen an Johann Oeden – Nürnberg, 14.06.1526 – Reskript, Abschrift der Ausfertigung – GStA PK, XX. HA, OF Nr. 44, fol. 153a–154 © GStA PK / Vinia Rutkowski

Im Februar 1523 forderte man diesem die Ordensregeln jedoch wieder ab und kehrte zum ursprünglichen Plan zurück: Am 14. Juni 1523 wurde der hochmeisterliche Rat Johann Oeden mit den Regeln und ausführlichen, die Vertraulichkeit der Mission betreffenden Instruktionennach Wittenberg geschickt. Luther wurde mitgeteilt, der Hochmeister plane, Orden und Klerus zu reformieren; er möge prüfen, welche der Regeln unbedenklich seien. Noch in demselben Jahr nutzte der Hochmeister eine Reise von Berlin nach Nürnberg, um in Wittenberg persönlich vorzusprechen (29. November 1523). Auch bei dieser Gelegenheit wurde die Frage der Ordensreform diskutiert. Luther und Melanchthon (1497–1568) rieten, die Ordensregeln aufzuheben und das Ordensland in Preußen in ein weltliches Herzogtum umzuwandeln (1).

Wohl erst infolge dieses Treffens brachte Luther seine Schrift „An die Herren Deutsch Ordens, daß sie falsche Keuscheit meiden und zur rechten ehelichen Keuchheit greifen“ heraus – die ältere Datierung auf den 28. März 1523 gilt als widerlegt (3). Der Wittenberger Reformator war damals selbst noch lediger Mönch, hatte aber bereits 1521 auf der Wartburg mit „De votis monasticis iudicium“ die wichtigste seiner gegen das Mönchsgelübde gerichteten Schriften publiziert; sie war zugleich die letzte der großen Schriften, mit denen sich Luther vom Papsttum distanzierte (7). Auch den Ordensherrn legte er nun nahe, den Orden zu verlassen, sich zu verheiraten und zu nützlichen Mitgliedern der Gesellschaft zu werden. Davon versprach er sich eine gewisse Signalwirkung auch für die in monastischen Orden organisierten Mönche. Im Umfeld des Hauses Brandenburg sorgte die Schrift umgehend für Unruhe; so wandte sich Herzog Georg von Sachsen (reg. 1500–1539) alarmiert an Markgraf Kasimir von Brandenburg-Ansbach, den Bruder des Hochmeisters. Im Preußenland fand Luthers Schrift durchaus Gehör; der samländische Bischof Georg von Polentz (1478–1550) empfahl sie der Geistlichkeit mit Sendschreiben vom 28. Januar 1524 zur Lektüre (3). Schwerer zu überzeugen war wohl der Hochmeister selbst, der sich 1523 in einem Schreiben an den livländischen Landmeister besorgt über die Verehelichung von Ordensbrüdern äußerte (8). Überhaupt waren Auflösungserscheinungen mittlerweile unübersehbar; Austrittsgesuche häuften sich.

Krakauer Vertrag von 1525
Krakauer Vertrag – 10.04.1525 – Urkunde; Ausfertigung – ca. 50 × 80 cm – GStA PK, XX. HA, Urkunden, Schiebl. LXV, Nr. 2 © Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz

Dass Albrecht im Folgejahr tatsächlich den nicht zuletzt auch von Luther aufgezeigten Weg einschlug, hing jedoch weniger mit primär geistlichen, als primär weltlichen Motiven zusammen. Denn dieser Weg erschien letztlich als der einzig gangbare, um die Herrschaft über das Ordensterritorium in Preußen überhaupt zu erhalten. Mit dem Abschluss des Krakauer Vertrags am 8. April 1525 wurde Albrechts Verhältnis zu Polen auf eine neue Grundlage gestellt. Der Vertrag zählte 31 Artikel, die zunächst dazu angetan waren, den Waffenstillstand von 1521 in einen dauerhaften Frieden zu überführen. Sie beinhalteten die Rückgabe besetzter Gebiete, die Retablierung geistlicher Kirchengüter, aber auch umfassende Amnestieregelungen. Außerdem sollte Albrecht das Ordensland dem polnischen König zum Lehen auftragen und ihm den Lehnseid leisten. Die feierliche Belehnung fand am 10. April 1525 statt. (1)

Die lehnsrechtliche Stellung des Herzogs gegenüber dem polnischen König war damit jedoch alles andere als geklärt. So wurden Albrecht bestimmte ‚königliche’ Rechte (Regalien) eingeräumt, namentlich Münz- und Geleitrechte. Eine gewisse Sonderstellung sollte der Herzog auch auf den polnischen Reichstagen genießen, wo ihm im Senat, dem ranghöchsten Gremium des Sejm, die ‚erste Stimme’ gebührte. Dies alles deutete auf einen quasi-souveränen Status des Herzogtums hin. Tatsächlich konnte Albrecht sein Stimmrecht auf den polnischen Reichstagen jedoch nicht durchsetzen und musste auf preußischen Landtagen selbst wiederholt Interventionen polnischer Kommissare hinnehmen. Ob der Herzog das „privilegium de non appellando“ besaß, seine Untertanen mithin polnische Gerichte nicht anrufen durften, war zwischen den Vertragspartnern ebenfalls umstritten, da die einschlägigen Passagen des Vertrags Interpretationsspielräume ließen. So beendete der Krakauer Vertrag zwar die kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Polen und dem Ordensstaat in Preußen, leitete zugleich aber ein Ringen um dessen Auslegung ein. (2)

Die zeitgenössischen Reaktionen auf den Krakauer Vertrag waren zwiespältig. Kurfürst Joachim I. von Brandenburg zeigte sich unzufrieden darüber, dass Preußen ein Herzogtum und als solches polnisches Lehen wurde (9). Sein Kanzler gratulierte dem Preußenherzog dagegen (10); Luther schrieb, er sei „hoch erfrewet“ und wünsche, die Standesveränderung möge zu „des gantzen lantes nütz und frumen“ sein. Für die Hohenzollern war der Krakauer Vertrag auf lange Sicht ein Gewinn, denn im Unterschied zum Hochmeisteramt war die Herzogswürde erblich. Die lehnsrechtlichen Bindungen blieben noch lange bestehen; erst mit dem Vertrag von Oliva 1660 wurden diese gänzlich obsolet.

In Rom waren Albrechts Pläne übrigens spätestens seit 1524 bekannt; ein „Vorgänger, Hauptmann und Anfänger aller Handlungen gegen die päpstliche Kirche“ wurde Albrecht damals gescholten (11). Papsttreuen Kreisen innerhalb des Deutschen Ordens galt nach 1525 Dietrich von Schönberg (1484–1525) als spiritus rector hinter Albrechts Kirchenpolitik, weshalb sie jenen als „abfall urhabe[r], anhetzer, stieffter und [...] des konigs zu Polen verretter“ (4) geißelten.

(1) Walther Hubatsch: Albrecht von Brandenburg-Ansbach. Deutschordens-Hochmeister und Herzog in Preußen, 1490–1568, Heidelberg 1960, S. 117–121; 132–134; Zitat 134;

(2) Esther-Beate Körber: Öffentlichkeiten der Frühen Neuzeit. Teilnehmer, Formen, Institutionen und Entscheidungen öffentlicher Kommunikation im Herzogtum Preußen von 1525 bis 1618, Berlin, New York 1998 (Beiträge zur Kommunikationsgeschichte, 7), S. 76–85;

(3) D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe (Weimarer Ausgabe), Abt. 1: Werke, Schriften, 73 Bde, Weimar 1883–2009, hier Bd 12, S. 232–244;

(4) Theodort Hirsch, Max Töppen, Ernst Strehlke (Hgg.): Scriptores rerum Prussicarium. Die Geschichtsquellen der Preussischen Vorzeit bis zum Untergange der Ordensherrschaft, 5 Bde, Leipzig 1861–1875, hier Bd. 5, S. 351; Bericht Georgs Spieß’ über das Jahr 1520 (undatiert, nach 1526);  vgl. Sach 2002, S. 239;

(5) Paul Kalkoff: Ulrich von Hutten und die Reformation. Eine kritische Geschichte seiner wichtigsten Lebenszeit und der Entscheidungsjahre der Reformation (1517–1523), Leipzig 1920 [ND Hamburg 2013], S. 70;

(6) Erich Joachim: Die Politik des letzten Hochmeisters in Preußen Albrecht von Brandenburg, 3 Theile, Leipzig 1892, 1894, 1895 (Publikationen aus den königlich preußischen Staatsarchiven, 50/58/61), hier 2. Theil, S. 260f., Nr. 91; Papst Leo X. an den Hochmeister (Rom, 06.11.1519);

(7) Bernhard Lohse: Martin Luther. Eine Einführung in sein Leben und sein Werk, 2. Auflage, München 1982, 61;

(8) Jürgen Sarnowsky: Der Deutsche Orden, München 2007, S. 107;

(9) GStA PK, XX. HA, HBA, A 3, Kasten 110; Kf Joachim I. von Bbg an Hz Albrecht von Preußen (Rathenow, 30.04.1525); Walter Hubatsch: Europäische Briefe im Reformationszeitalter. 200 Briefe an Markgraf Albrecht von Brandenburg-Ansbach, Herzog in Preußen, Kitzingen, Main 1949, S. 71;

(10) Mathis Leibetseder: Zwischen Rom und Mainz, Wittenberg und Königsberg. Die politischen Berater von Kurfürst Joachim I. von Brandenburg und der Beginn der Reformation (1517–1535), in: Archiv für Reformationsgeschichte 107 (2016), S. 7–34, S. 28;

(11) Hubatsch (Anm. 9), S. 158; Hubatsch (Anm. 1), S. 116.

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