Überlieferungsbildung

Die Überlieferungsbildung ist eine der zentralen Daueraufgaben von Archiven. In Kultur, Wissenschaft, Verwaltung und anderen Gebieten entsteht laufend neues Schriftgut. Dieses Schriftgut kann für die Nachwelt jedoch nur in Auswahl aufbewahrt werden. Welche Unterlagen archiviert werden, entscheidet das Archiv in Anwendung archivfachlicher Kriterien.

Überlieferungsbildung im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
© GStA PK / Christine Ziegler

Das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz berät als das zentrale für die Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zuständige Archiv die schriftgutbildenden Stellen bei der Aussonderung der für ihre Tätigkeit nicht mehr benötigten Unterlagen. Da diese Unterlagen im Hinblick auf die Aufgaben und die Arbeitsweisen der schriftgutbildenden Stellen unterschiedlich gehaltvoll sein können, wählt das Archiv anhand fachlicher Kriterien die archivwürdigen Unterlagen im Benehmen mit der aussondernden Stelle aus.

Durch dieses Bewertungsverfahren soll eine aussagekräftige Überlieferung gebildet werden, die das Verwaltungshandeln und die Erfüllung der Fachaufgaben der Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz dokumentiert.

Hierzu zählen insbesondere Unterlagen, die die Entstehung, Entwicklung und Außenrepräsentation der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, ihrer Einrichtungen und Kulturgutobjekte betreffen. Konzipierung von Ausstellungen, Entwicklung der Provenienzforschung, Wissenschaft und Forschung, Ausführung von Restaurierungsmaßnahmen, Erschließung und Digitalisierung von Museums-, Bibliotheks- und Archivgut, kulturelle Vermittlungs- und Bildungsarbeit, Vernetzung und Kooperation mit anderen nationalen und internationalen Kultur- bzw. Forschungseinrichtungen – dies sind nur einige aktuelle Themenbereiche, die transparent und nachvollziehbar überliefert werden sollen.

In Ergänzung des bereits verwahrten Archivguts staatlicher Stellen Brandenburg-Preußens sowie der Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz übernimmt das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz auch nichtstaatliches Schriftgut. Dabei handelt es sich vorrangig um archivwürdige Unterlagen von Personen bzw. Familien mit engem Bezug zur brandenburg-preußischen Geschichte sowie zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Darüber hinaus kann auch Schriftgut wissenschafts-, gesellschafts- oder kulturpolitisch engagierter Organisationen übernommen werden.