Bundessicherungsverfilmung

Seit 1961 werden im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz besonders wichtige Archivbestände auf Mikrofilm dauerhaft gesichert. Seit 2020 entstehen im Zuge der Sicherungsverfilmung Digitalisate. Die Digitalisate sollen zeitnah nach der Erstellung für die Benutzung online bereitgestellt werden.

Von 1961 bis 2022 wurden im Rahmen der Sicherungsverfilmung im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz Mikrofilme erstellt. Die angefertigten Masterfilme sind grundsätzlich von der Benutzung ausgeschlossen, da sie im zentralen Bergungsort (Barbarastollen) der Bundesrepublik sicher eingelagert werden. Bis 2016 wurden die Masterfilme für das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz dupliziert und stehen somit als Duplikatfilm für die Benutzung im Forschungssaal zur Verfügung. Inzwischen werden die originalen Sicherungsfilme nicht mehr dupliziert, sondern gescannt. Somit stehen Digitalisate vom Mikrofilm für die Benutzung zur Verfügung.

Im Jahr 2020 begann die Bundessicherungsverfilmung im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz mit der schrittweisen Umstellung von der Verfilmung auf die Digitalisierung von Archivgut. Im Dezember 2022 endete dann nach 61 Jahren die analoge Mikroverfilmung im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz und seitdem erfolgt die Sicherung des Archivgutes nur noch auf dem Wege der Digitalisierung. Die Digitalisate sollen zeitnah nach der Erstellung für die Benutzung online bereitgestellt werden.

Mit der Umstellung auf die Digitalisierung haben sich bei der Arbeitsweise einige grundlegende Änderungen ergeben. Das Archivgut wird weiterhin Blatt für Blatt aufgenommen und die hierbei entstehenden digitalen Bilder werden von unserem Partner, dem Landesarchivs Thüringen – Hauptstaatsarchiv Weimar, auf Mikrofilm ausbelichtet. Diese werden weiterhin dauerhaft im Barbarastollen eingelagert.

Unter welchen Kriterien die zu verfilmenden Archivalien ausgewählt und verfilmt bzw. digitalisiert werden, ist in dem Leitfaden "Grundsätze zur Durchführung der Sicherheitsverfilmung von Archivalien“ festgelegt.

Hintergründe

Aus der „Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten" von 1954 ergibt sich eine Verpflichtung für die Sicherung von national wertvollem und einzigartigem Archivgut. Dieses Abkommen kam unter dem Eindruck bewaffneter Konflikte zustande, bei denen Kulturgüter unwiederbringlich zerstört wurden oder ernsthaft Schaden erlitten. Verantwortlich für die Umsetzung ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK); die Aufgabe der Mikrofilmerstellung, sowie der Digitalisierung für die Bundessicherungsverfilmung, liegt beim Bund und den Landesarchiven.

Die originalen Sicherungsfilme (Master) bzw. die aus den Digitalisaten erzeugten Mikrofilme werden bei gleichbleibender Temperatur und Luftfeuchtigkeit in einem staubfreien und luftdicht verschlossenen Edelstahlbehälter zwischengelagert. 

Diese Edelstahlbehälter werden regelmäßig in den zentralen Bergungsort (Barbarastollen) in Oberried bei Freiburg im Breisgau verbracht. Dabei handelt es sich um den Untersuchungsstollen eines ehemaligen Bergwerks, der aufgrund von Temperatur und Luftfeuchtigkeit optimale Voraussetzungen für Edelstahlbehälter und Sicherungsfilme bietet. Experten gehen davon aus, dass die Filme unter diesen klimatischen Bedingungen mindesten 500 Jahre ohne Informationsverlust aufbewahrt werden können. Der Stollen ist mit den blauweißen Kulturgutkennzeichen in dreifacher Form gekennzeichnet und steht somit gemäß Haager Konvention unter Sonderschutz.

Seit 2019 wird die Sicherungsverfilmung in den beteiligten Landesarchiven und im Bundesarchiv sukzessive auf digitale Aufnahmetechniken umgestellt. Die so entstehenden Digitalisate werden aber weiterhin auf Mikrofilm ausbelichtet, denn die lange Haltbarkeit des Mikrofilms ist auch in Zeiten starken digitalen Wandels konkurrenzlos. Außerdem eignet dem Mikrofilm der unbestreitbare Vorteil, dass er mittels einer Lichtquelle und einfachster optischer Verfahren (Lupe!) lesbar ist. Weitere Argumente für die Unentbehrlichkeit des Mikrofilms sind in der Saarbrücker Erklärung „Medium Film nutzen“ zusammengefasst.