Neuordnung der Länderverwaltung
In der Zeit des Nationalsozialismus sind infolge der Übertragung der Länderkompetenzen auf das Reich 1934 die preußischen Ministerien mit den entsprechenden Reichsministerien vereinigt worden. Für die nach diesem Zeitpunkt entstandene Überlieferung ist daher heute das Bundesarchiv zuständig. Ausnahmen bilden das bis 1944 eigenständige preußische Finanzministerium sowie das Staatsministerium; die Laufzeit dieser Bestände reicht bis in das Jahr 1945.