Entgelte

Rechtsgrundlagen des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz
© Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz / Digitalisierungswerkstatt

Das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz streicht seine Gebührenordnung. Nachdem am 1. Januar 2019 bereits die neue Nutzungsordnung in Kraft getreten war, fällt zum 1. Januar 2020 auch die spezielle Gebührenordnung des Archivs weg.

Präsident und Stiftungsrat der Stiftung Preußischer Kulturbesitz haben dem Antrag des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz zugestimmt, die Gebührenordnung des Archivs ersatzlos zu streichen. War die Direktnutzung des Archivs bereits seit langem gebührenfrei, so sind es nun auch die schriftlichen Auskünfte des Archivs zu Anfragen von Nutzerinnen und Nutzern.

Bestehen bleiben im Bereich der Archivaliennutzung lediglich die Entgelte für die Anfertigung von Reproduktionen über die Digitalisierungswerkstatt des Archivs, wobei die eigenhändige Fotografie in den Forschungssälen des Archivs ja bereits seit 1. Januar 2019 gestattet ist.

1. Entgelte für die Wiedergabe von Archivgut

Die Entgelte für die Wiedergabe von Archivgut sind in der Entgeltliste festgelegt, die Sie unter Digitalisatbestellung einsehen können.

2. Entgelte für Dienstleistungen der Hausverwaltung

In Abstimmung mit der Verwaltung und nach Genehmigung durch die Direktorin bzw. den Direktor kann der Vortragsraum in der Belletage der Dienstvilla (mit angrenzender Teeküche, Wintergarten und Terrasse) für wissenschaftliche Vortragsveranstaltungen gemietet werden. Darüber wird im Einzelnen ein Mietvertrag geschlossen. Das Entgelt beträgt: 

  • für Veranstaltungen bis zu 3 Stunden 260, 00 € 
  • für jede weitere angebrochene Veranstaltungsstunde 80, 00 € 
  • jeweils zusätzlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer 

Etwaige anfallende Aufsichts- und Reinigungskosten, sowie die Benutzung der vorgehaltenen Vortragstechnik werden gesondert berechnet.