Bildrechte

Im Folgenden werden die Bildrechte für Reproduktionen der Digitalisierungswerkstatt erläutert. Urheberrechte Dritter an Werken, die sich im Archivgut befinden, fallen nicht unter diese Ausführungen. Bei der Veröffentlichung von Reproduktionen von Archivalien sind Benutzer*innen verpflichtet, Verletzungen der Urheberrechte Dritter auszuschließen und die Rechte und schutzwürdigen Interessen Betroffener und Dritter zu wahren.

Reproduktionen von Archivalien, die in der Digitalisierungswerkstatt des GStA PK gefertigt werden, sind lizenzfrei. Sie stehen unter der „Public Domain Mark 1.0“ (PDM). Zur Sicherung der „guten wissenschaftlichen Praxis“ sollen diese jedoch mit einem Herkunftsnachweis „GStA PK, Bestellsignatur“ gekennzeichnet werden, z.B.: 

Bild: GStA PK, I. HA Rep. 178, Nr. 3201

Speziell arrangierte Abbildungen (Kennziffer DIGS: dreidimensionale Abbildungen, z.B. Siegel-Aufnahmen mit Ausleuchtung, Tabletop-Aufnahmen, Sonder-leistungen wie Montagen etc.), welche die Digitalisierungswerkstatt des GStA PK auf Wunsch fertigt, sowie deren Kopien (Kennziffer DIGS-DUP) sind Bildwerke im Sinne des Urheberrechts. Als Herkunftsangabe solcher Bilder ist bei der Veröffentlichung die Angabe „© GStA PK/Urheber“ zu nennen (Name Urheber*in siehe in den „Eigenschaften“ der Bilddatei unter „Details/Autoren“), z.B.:

Bild: © GStA PK/Erika Musterfrau 

Sollen urheberrechtlich geschützte Bildwerke aus der Digitalisierungswerkstatt des GStA PK kommerziell genutzt werden, so ist die Veröffentlichung honorarpflichtig. Die Honorarvereinbarung und die Bedingungen der Veröffentlichung sind mit der Bildagentur Preußischer Kulturbesitz zu vereinbaren (bpk-Bildagentur, Märkisches Ufer 16-18, 10179 Berlin; 030/266 43 67 00; kontakt@bpk-bildagentur.de).

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