Namensänderungen in Preußen
Namensänderungen erfolgten seit 1867 durch die Bezirksregierungen; seit 1919 wurden die Genehmigungsverfahren von den zuständigen Amtsgerichten durchgeführt. Schriftgut zu einzelnen Namensänderungen entsteht bei Standesämtern und Amtsgerichten, von wo es an die regional zuständigen Archive abgegeben wird.
Im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz sind nur Akten mit allgemeinen Bestimmungen zum Namensrecht von 1814 bis 1927 und Akten zu besonderen Einzelfällen wie Führung eines zweiten Namens für Künstler, Gelehrte und Ähnliche von 1824 bis 1922 in den Aktenbeständen der I. HA Rep. 77 Ministerium des Innern und I. HA Rep. 84 a Justizministerium vorhanden.