Grenzmark Posen-Westpreußen

Die Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen wurde 1922 aus den nach dem Versailler Vertrag preußisch gebliebenen Teilen der ehemaligen Provinzen Posen und Westpreußen gebildet und bestand aus einem Stadtkreis und acht Landkreisen, die zum Regierungsbezirk Schneidemühl zusammengefasst waren. Das Amt des Oberpräsidenten wurde mit dem des Regierungspräsidenten vereinigt. Im Zuge der Zusammenlegung von Verwaltungseinheiten wurde die Selbstständigkeit der Provinz zunehmend eingeschränkt. Beispielsweise wurde im Jahr 1933 der Oberpräsident von Brandenburg zugleich Oberpräsident der Provinz Grenzmark. In Folge der 1938 erfolgten gebietsmäßigen Neuordnung fielen die bis 1918 zum preußischen Regierungsbezirk Posen gehörigen Kreise beziehungsweise Kreisteile an die Provinzen Brandenburg und Schlesien. Zudem erfuhren die nördlichen Grenzmarkkreise eine Angliederung an die Provinz Pommern, wo sie mit brandenburgischen und pommerschen Kreisen den Regierungsbezirk Posen-Westpreußen bildeten. Ein Großteil der Überlieferung wurde im Zweiten Weltkrieg vernichtet. Im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz befindet sich nur ein kleiner Restbestand.

Wichtige Bestände:

Territorialüberlieferung der Provinzen: GStA PK, X. HA Brandenburg; insbesondere zu Gerichten, Landratsämtern und Amtsbezirken:

  • GStA PK, X. HA Brandenburg, Rep. 5 E Amtsgerichte Meseritz und Unruhstadt (1935-1936)
  • GStA PK, X. HA Brandenburg, Rep. 5 F Landgericht Meseritz (1934-1944)
  • GStA PK, X. HA Brandenburg, Rep. 6 B Kreis Bomst (1844-1938), Kreis Meseritz (1806-1934)
  • GStA PK, X. HA Brandenburg, Rep. 41 Amtsbezirk Unruhstadt (1854-1930)

Territorialüberlieferung der Provinzen: GStA PK, XIX. HA Grenzmark Posen-Westpreußen; insbesondere zur Provinzialverwaltung und Stadt Schneidemühl:

  • GStA PK, XIX. HA Grenzmark Posen-Westpreußen, Rep. 2 Provinzialverwaltung der Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen (1929-1942, mit Nachakten)
  • GStA PK, XIX. HA Grenzmark Posen-Westpreußen, Rep. 88 Stadt Schneidemühl ((1765) 1816-1945, mit Vor- und Nachakten)