Posen

Die nach dem Wiener Kongress 1815 geschaffene preußische Provinz Posen, die bis 1846 die Bezeichnung „Großherzogtum Posen“ führte, geht auf das im Zuge der Zweiten Teilung Polens 1793 errichtete Departement Südpreußen zurück, das dem preußischen Generaldirektorium unterstand. 1920 wurde die Provinz mit Ausnahme weniger westlicher Gebietsteile an die Republik Polen abgetreten. Der größte Teil der Archivbestände der ehemaligen Provinz Posen wird in den polnischen Staatsarchiven Poznañ/Posen und Bydgoszcz/Bromberg verwahrt. Anhand zentraler Schlagworte wird nachgewiesen, welche Bestände im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz vorhanden sind und an welche Adressen man sich bei hier fehlenden Beständen oder Bestandslücken wenden muss. 
 

Abstammungsnachweis /Staatsangehörigkeit 

Die nationale Zugehörigkeit von Personen ist in der Regel in staatlichen Akten nicht vermerkt, da es sich um eine individuelle Bekenntnisangelegenheit handelt. 

Quellenlage / Territorialüberlieferung der Provinzen: Keine Überlieferung vorhanden. 

Ansiedlung

Der Siedlungsvorgang selbst ist kein einmaliges, in sich abgeschlossenes Ereignis, sondern zieht sich in vielen Etappen über Jahrhunderte besonders in den historischen deutschen Ostgebieten hin. Dieser Prozess findet in einer Vielzahl unterschiedlicher Quellen - Akten, Urkunden, Privilegien, Steuerlisten, Korrespondenzen und anderes - seinen Niederschlag.

Literaturauswahl

  • Max Miller: Die Auswanderung der Würtemberger nach Westpreußen und dem Netzegau 1776-1786, Stuttgart 1935 (Die Arbeit behandelt die Auswanderung und deren Gründe, die Reiseroute sowie die Ansiedlungsorte und Familien und führt darüber hinaus die Quellen an). 
  • Karl Otto Müller: Neue Quellen über die Herkunft der Auslandsdeutschen, in: Blätter für württembergische Familienkunde, Heft 9/10 vom Mai/Juli 1925, S. 177 folgende.
  • Altpreußische Geschlechterkunde. Neue Folge. Blätter des Vereins für Familienforschung in Ost- und Westpreußen, 52. Jg., Bd. 34 (S. 251-276 Beitrag von Martin Schiewe: Acta wegen … 1781-1806 zum Etablissement sich gemeldeter …. Kolonisten).

Aus- und Einwanderungen / Ein- und Ausbürgerungen

Die Bearbeitung gehörte in die Zuständigkeit der Lokalbehörden im jeweiligen Landkreis. Unterlagen sind also in der Region zu erwarten, wo die Person/en auch gelebt haben. An- bzw. Abmeldungen erfolgten entweder bei der örtlichen Verwaltung oder dem zuständigen Landrat, wo auch die Urkunde (= Unikat) für die ein- beziehungsweise ausgebürgerte Person ausgefertigt und ausgehändigt wurde. Der Bearbeitungsvorgang (ohne Urkunde) ist heute im zuständigen Staatsarchiv zu vermuten.

Über private Gründe der Ein- und Auswanderung einer Familie lässt sich im Allgemeinen in den Archiven nichts finden.

Einwohnermeldelisten / Adressbücher

Einwohnermeldelisten und Adressbücher sind in den Akten der städtischen Verwaltung zu erwarten beziehungsweise in den Beständen des Stadtarchivs oder im regionalen Staatsarchiv. 

Quellenlage / Territorialüberlieferung der Provinzen: Keine Überlieferung vorhanden

Familienforschung

im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz:

Das im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz verwahrte Verwaltungsschriftgut von Behörden ist nach der Provenienz erfasst und innerhalb derselben nach Sachbetreffen gegliedert, und nicht nach einzelnen Personennamen (A-Z) angelegt. Deshalb ist für Einzelpersonen jeweils nur dann Archivmaterial zu erwarten, wenn es Schriftwechsel mit den Verwaltungsbehörden gegeben hat, das heißt wenn die Vorgänge sich ausdrücklich mit diesen Personen befassen (zum Beispiel Personalakten) oder vom Sachzusammenhang wahrscheinlich ist, dass Personen darin vorkommen (zum Beispiel Steuerlisten, Gerichtsakten). Für sinnvolle Recherchen sind neben dem/n Namen der gesuchten Person/en genaue Informationen zum Sachverhalt, die Zeitangabe und der Ort erforderlich.

Material zu den Wohn- und Lebensumständen:

Die Suche nach Material zu den Lebensumständen von Vorfahren muss in erster Linie im Umfeld der Wohnorte und Tätigkeitsbereiche einsetzen, wo sie gelebt haben. Nur dort haben sich in einer Vielzahl von Quellen - Urkunden, Privilegien, Einwohnerverzeichnisse, Melderegister, Eigentumsnachweise, Steuerlisten, und so weiter - Informationen zu deren Existenz niedergeschlagen.

Schreibweise von Familien- und Ortsnamen:
Die unterschiedliche Schreibweise des Familiennamens von Vorfahren auf den verschiedenen Dokumenten (Urkunden, Unterlagen) erklärt sich daraus, dass sich eine einheitliche deutsche Rechtschreibung erst Anfang bis Mitte der 70er Jahre des 19. Jahrhunderts herausbildet. Mit Beginn des Standesamtswesens ab Oktober 1874 setzt langsam eine genaue Schreibweise der Personen- und Ortsnamen ein. Zuvor hat man das gesprochene Wort nach Gehör in die Schriftform umgesetzt, daher die vielfältige Namenschreibweise. Besonders auffällig wird dies zum Beispiel bei der Landesaufnahme von Westpreußen und dem Netzedistrikt im Jahre 1772/73, in dem sich für die Erfassung einer Ortschaft eine bis zu sechsfach verschiedene Schreibweise nachweisen lässt.

Grundbücher / Grundsteuer (keine Grundstückssachen überliefert)

Aufbewahrung bis Kriegsende 1945 bei den zuständigen Amtsgerichten vor Ort (= Zuständigkeit bei den lokalen Verwaltungsbehörden).

Literaturauswahl

Niekammers Güteradressbuch, Bd. 6 - Provinz Posen (1907, 1913)

Innungen in den Städten (Einzelfälle)

Material über die Geschichte der Handwerkerinnung sowie die wirtschaftliche und materielle Entwicklung der Handwerksbetriebe sind in den lokalen Stadt- beziehungsweise regionalen Staatsarchiven im Umkreis der Lebens- und Tätigkeitsbereiche zu erwarten.

Kolonisation

Die Heranziehung fremder Kolonisten in Preußen, sogenannter „Neusiedler“, war eine Maßnahme im Zuge der inneren Kolonisation, die vorwiegend gegen Ende des 18. Jahrhunderts ergriffen wurde. Sie diente der Hebung der Landeskultur und der Vermehrung der Bevölkerung auf dünn besiedelten Territorien. Im 19. Jahrhundert hat das Preußische Abgeordnetenhaus per Gesetz vom 30. April 1886 eine königliche Kommission für die Ansiedlung Deutscher in den Provinzen Westpreußen und Posen eingesetzt. Diese Kommission erhielt Ihren Sitz in Posen.

Der Hauptbestand der Überlieferung der Ansiedlungskommission von 1886 bis zum Ersten Weltkrieg befindet sich heute im Staatsarchiv Posen. Allerdings war noch im Mai 1945 ein Verlust von 90 Aktenbänden durch einen Magazinbrand im Dahlemer Archiv zu verzeichnen (Signatur: Rep. 176 Ansiedlungskommission für Westpreußen und Posen in Posen, seit 1886). Lediglich ein Teilbestand der Berliner Geschäftsstelle, die nach 1918 für die Abwicklung in den abgetretenen Gebieten sowie für die Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen eingerichtet wurde, ist im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz vorhanden.

Klassifikationsanschläge

Für den Netzedistrikt nennen sich die Akten zur Steuerveranlagung anlässlich der Landesaufnahme von 1772/73 Klassifikationsanschläge und sind augenscheinlich wie die Kontributionskataster (siehe Schlagwort Kontributionskataster) aufgebaut. Die Klassifikationsanschläge liegen als zeitgenössische Abschriften (auch Reinschriften genannt) in 22 Katasterbänden (nach Ämtern und Orten gegliedert) in der II. HA Generaldirektorium, Abt. 9 Westpreußen und Netzedistrikt, Polizeiverwaltung (Materien), Tit. 85 vor. Für die Mehrzahl der Bände gibt es ein Ortsregister, welches auf relevanten Aktenbände und die darin befindliche fortlaufende Nummer des gesuchten Ortes verweist.

In der zentralstaatlichen Überlieferung finden sich Prästationstabellen beziehungsweise Aktenbände über Besitz- und Abgabenregulierungen im Netzedistrikt in der Domänenabteilung (Abt. C) der Überlieferung I. HA Rep. 87 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Im allgemeinen enthalten die Kataster das Dorfprotokoll mit der Aufzeichnung der Ortslage sowie die tabellarische Dorfaufnahme mit Namen, Angaben zum Landbesitz und daraus resultierender Steuerveranlagung der pflichtigen Haushaltsvorstände (Klassifikationsanschlag) ohne weitere Angaben von persönlichen Daten zu den erfassten Personen wie zum Beispiel über Geburt, Alter, Familienstand oder deren Herkunft beziehungsweise Verbleib bei einem eventuellen Weggang. Ebenso fehlen Angaben zu Familienangelegenheiten wie etwa Pacht, Kauf und Verkauf von Land. 

Die Urschriften der Aufnahmen vom Netzedistrikt befinden sich wie auch eine weitere Fassung der Abschriften im Staatsarchiv Bromberg. 

Literaturauswahl

  • Johann Friedrich Goldbeck: Vollständige Topographie des Königreichs Preußen. Teil 2: Westpreußen. Marienwerder 1789. 
  • Max Beheim-Schwarzbach: Der Netzedistrikt in seinem Bestande zur Zeit der ersten Teilung Polens, in: Zeitschrift der Historischen Gesellschaft für die Provinz Posen 7 (1892). 
  • Ernst Wermke: Bibliographie der Geschichte von Ost- und Westpreußen bis 1929, bearbeitet im Auftrag der Historischen Kommission für ost- und westpreußische Landesforschung. Aalen 1962. 
  • Ruth Bliß: Zur Überlieferung der Friderizianischen Landesaufnahme für Westpreußen und den Netzedistrikt in den Jahren 1772 / 73. - In: Preußenland 6 (1968), Nr. 4, S. 49-56.

Ortsgeschichte

Literaturauswahl

  • Johann Friedrich Goldbeck: Vollständige Topographie des Königreichs Preußen. Teil 2: Westpreußen. Marienwerder 1789. 
  • Gemeindelexikon vom 1. Dezember 1910, bearbeitet vom Königlich Preußischen Statistischen Landesamte. Heft V. Regierungsbezirk Bromberg, Berlin 1912. 
  • Gemeindelexikon vom 1. Dezember 1910, bearbeitet vom Königlich Preußischen Statistischen Landesamte, Heft IV. Regierungsbezirk Posen, Berlin 1912. 
  • E. Graber, O. Ruppersberg: Verzeichnis der Ortsnamen-Änderungen in der Provinz Posen. Nach amtlichen Quellen im Auftrage der Historischen Gesellschaft für die Provinz Posen. Posen 1912. 

Statistik / Bevölkerung / Volks-, Berufs- und Betriebszählungen

Die Zuständigkeit liegt bei den lokalen Stadtarchiven beziehungsweise Staatsarchiven.

Die im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz verwahrten Unterlagen enthalten keine Angaben zu einzelnen Bevölkerungsteilen oder gar Personen (dagegen zahlreiche Betreffe über Statistik, Bevölkerung, Steuern, Kataster und andere, die sich jedoch nur auf die Organisation im Rahmen der Verwaltungsaufgaben beziehen).

Volkszählungslisten enthalten keine Namen, sondern nur die Anzahl der Bevölkerung (als absolute Zahlen).

Volkszählungslisten

Gedruckte veröffentlichte Statistiken zur Volkszählung setzen erst im 19./20. Jahrhundert ein. Sie enthalten keinerlei verwertbare Informationen zur Familienforschung. Pro Ortschaft wurde lediglich die Bevölkerungszahl (als absolute Zahl) und ihre äußeren Merkmale (Geschlecht, Konfession, Sprache und andere) erfasst. Eine Namensauflistung der ortsansässigen Bevölkerung, etwa noch mit der Nennung persönlicher Daten, fand nicht statt.