Enteignungen

Die im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz verwahrte Überlieferung zu Enteignungen während des Nationalsozialismus beruht auf Schriftgut, das im Preußischen Finanzministerium im Zusammenhang mit dem "Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens" vom 26. Mai 1933 beziehungsweise dem "Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens" vom 14. Juli 1933 entstanden ist.

Betroffen war das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Kommunistischen Partei Deutschlands, der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und verwandter Organisationen. Hier erfolgte die Einziehung zugunsten Preußens; mit der Durchführung betraut war zunächst der preußische Ministerpräsident, ab 1934 der preußische Finanzminister. Diese Archivalien sind im Bestand I. HA Rep. 151 Finanzministerium zu ermitteln. Vorgänge zur Enteignung einzelner Personen kommen nur selten vor. 

Bei der aufgrund der "Verordnung über den Einsatz jüdischen Vermögens" vom 3. Dezember 1938 durchgeführten "Arisierung" jüdischen Besitzes erfolgte die Einziehung dagegen zugunsten des Deutschen Reiches; beteiligte Verwaltungsorgane waren die Finanzämter, Landesfinanzämter (beziehungsweise im Fall Berlins und Brandenburgs der Oberfinanzpräsident) und der Referent für die Verwaltung und Verwertung eingezogenen Vermögens beim Reichsfinanzministerium. Archivalien sind damit beim Bundesarchiv sowie den entsprechenden Landesarchiven zu vermuten.