Rechtsgrundlagen

Die Nutzung des Archivguts erfolgt gemäß den Regelungen des Bundesarchivgesetzes. Grundsätzlich steht die Nutzung der Bestände, Nachlässe und Sammlungen allen Personen offen. Allerdings bestehen für bestimmte Archivalien Schutzfristen, die auf Antragstellung gegebenenfalls verkürzt werden können. Einzelheiten der Nutzung regeln die Nutzungsordnung, die Entgelte und die Hausordnung des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz.

Nutzungsordnung

Einzelheiten zur Nutzung des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz. mehr

Gebührenordnung

Gebühren für die Nutzung des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz. mehr

Hausordnung

Was beim Aufenthalt im Archiv und bei der Arbeit mit den Archivalien zu beachten ist. mehr

Weiterführende Links: