Energiekrise

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich und gilt bis zum 28. Februar 2023. Eine Verlängerung ist je nach aktueller Lage nicht ausgeschlossen.

In Büro-Arbeitsräumen (körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeiten) ist nunmehr eine Heiz-Temperatur von 19 Grad Celsius einzustellen (§ 6 EnSikuMaV). Dies gilt analog auch für den hiesigen Forschungssaal.

Die bisher gewohnte Raumlufttemperatur im Forschungssaal ist daher zurzeit nicht zu erreichen. Zudem werden die Flure nur noch eingeschränkt beheizt.

Wir bitten daher alle Nutzerinnen und Nutzer, sich eigenverantwortlich auf diese Situation einzustellen und beispielsweise wärmere Oberbekleidung zu verwenden. Heiße Getränke können in der Garderobe am dort aufgestellten Getränkeautomaten bezogen werden.

Das in den Magazinen verwahrte Archivgut ist im Übrigen durch die Maßnahmen nicht gefährdet.

Wir bitten unsere Nutzerinnen und Nutzer um Verständnis für diese notwendige Maßnahme.

Letzte Änderung: 15.11.2022